05.09.2024 - 5.11 Vorzeitige Bereitstellung von Mitteln für den U...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.11
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 05.09.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB5/S - Dezentraler Steuerungsdienst
- Bearbeitung:
- Dirk Rosenthal
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Geiz möchte wissen, ob eine zinsrechtliche Verbindlichkeit für dieses Geschäft zum Tragen kommt, wenn die Mittel vorfristig zur Verfügung gestellt werden.
Herr Gerbersmann stellt klar, dass aus Sicht der Verwaltung keine Zinsverpflichtung entsteht. Die Zuschüsse werden nach Baufortschritt abgerufen, und da der Bau schneller als geplant voranschreitet, fallen keine zusätzlichen Zinsen an. Der Bauträger fordert somit keine unrechtmäßigen Zahlungen, sondern profitiert lediglich von seinem zügigen Fortschritt. Aus Sicht der Verwaltung ist dies positiv zu sehen, da der enge Zeitplan dadurch möglicherweise eingehalten werden kann.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt:
1. Die kurzfristige Bereitstellung gem. § 83 Abs. 2 GO NRW der Gesamtsumme aller noch zu zahlenden Abschlagsrechnungen des Generalübernehmers für den Umbau des Freibades Henkhausen in Höhe von 6.860.000 € auf der Position Umbau Freibad Henkhausen (PSP-I 5.000763). Die Mittel stehen in dieser Höhe bei dem Servicezentrum Sport für das Jahr 2025 zur Verfügung. Die Deckung erfolgt aus den in 2024 nicht benötigten Mitteln zum Ankauf von Grundstücken und Gebäuden (PSP-I 5.000079).
2. Die Bereitstellung gem. § 83 Abs. 2 GO NRW des gleichen Betrages für 2025 in umgekehrter Richtung, d.h. zugunsten des Ankaufs von Grundstücken und Gebäuden (PSP-I 5.000079) mit Deckung aus dem Umbau des Freibades Henkhausen (PSP-I 5.000763).
3. Bereitstellung einer Verpflichtungsermächtigung gem. § 85 Abs. 1 GO NRW in Höhe von 6.860.000 € zugunsten des Ankaufs von Grundstücken und Gebäuden (PSP-I 5.000079) mit Deckung aus den Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten 2025 der Finanzstellen 5.000810 (Deckensanierung Bergischer Ring - 2.282.000 €), 5.000808 (Deckensanierung Industriestr. - 1.176.000 €), 5.000809 (Deckensanierung Märkischer Ring - 1.010.000 €), 5.000708 (Neubau Wache Mitte - 2.000.000 €) und 5.000816 (Standort für das Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) - 500.000 €).
