05.09.2024 - 2.5 Bericht zur Betrauung des Wirtschaftsbetrieb Ha...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.5
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 05.09.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- VB2/S-BC - Strategisches Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Kai Uhlenbrock
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Gerbersmann erinnert zunächst an das Ziel und den mehrheitlichen Beschluss, unter Berücksichtigung des neuen § 2b Umsatzsteuergesetzes eine steuerfreie Lösung zu finden. Konkret betraf dies die vom Wirtschaftsbetrieb erbrachten Leistungen, insbesondere im Bereich der Unterhaltungsarbeiten, die sogenannten DAWI-Leistungen (Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse). Diese sollten von der Umsatzsteuerpflicht befreit werden, wie es in der Vorlage aufgeführt ist. Es wurde derzeit ausführlich darüber berichtet und umfangreiche Vorlagen erstellt. Das damalige Risiko einer möglichen Steuerlast wurde auf 2,3 Millionen Euro pro Jahr beziffert. Schließlich hat der Rat dem Vorschlag zugestimmt, nachdem eine verbindliche Auskunft vom Finanzamt erteilt wurde, dass die betreffenden Leistungen umsatzsteuerfrei bleiben. Aktuell ist festzustellen, dass weiterhin die Möglichkeit besteht, für eine Übergangsregelung eine Option zu nutzen. Diese Möglichkeit wurde wahrgenommen da, wie bekannt, nicht alle Leistungen des Wirtschaftsbetriebs (WBA) von der Betrauung erfasst sind. Dadurch besteht die Option, auch andere Leistungen vorübergehend umsatzsteuerfrei zu halten. Das Risiko, dass sich bei einer späteren Prüfung herausstellt, dass eventuell gegen die erteilte verbindliche Auskunft verstoßen wurde, sollte vermieden werden, wenn eine vollständige Absicherung möglich ist. Aus diesem Grund kann heute keine genaue Zahl zur tatsächlich vermiedenen Umsatzsteuer genannt werden. Fiktiv betrachtet, läge die Umsatzsteuerlast ohne die Option bei etwa 2,9 Millionen Euro, die gemäß § 2b Umsatzsteuergesetz zu zahlen wäre. Dies stellt jedoch keine reale Steuerersparnis dar, sondern ist eine rein hypothetische Annahme, da die Option ja zur Verfügung steht. Eine Verlängerung der Option steht zur Diskussion. Darüber hinaus wird dargestellt, wie sich der Zuschussbedarf des WBA entwickelt hat, aufgeschlüsselt nach den Sparten, die zu den DAWI-Leistungen gehören. Herr Gerbersmann betont, dass die Zuschüsse nicht übermäßig gestiegen sind, jedoch Anpassungen nötig wurden, insbesondere im Bereich der Sportstätten. Nach Rücksprache mit der Beratungsfirma Ernst & Young stellte sich heraus, dass einige der Unterhaltungsmaßnahmen nicht durch eine verbindliche Auskunft abgedeckt sind. Diese nicht abgedeckten Maßnahmen machen allerdings nur einen kleinen Anteil aus und müssen nach dem Auslaufen der Option außerhalb der Betrauung geregelt werden. Bei den Terminen und Berichtspflichten konnten Fristen nicht eingehalten werden, so dass Berichte und Jahresabschlüsse nicht fristgerecht vorgelegt werden konnten. Diese Verzögerungen sind auf Personalveränderungen zurückzuführen. Der Austritt von Herrn Dr. Dücker und die Einführung von Herrn Germes als neuer Finanzvorstand ziehen auch weitere strukturelle Anpassungen im Personalbereich nach sich. Darüber hinaus ist zu erwähnen, dass die späten Jahresabschlüsse teilweise auf die Neubewertung des Kanalvermögens des WBH zurückzuführen sind. Herr Gerbersmann betont, dass diese Verzögerungen nichts mit der Betrauung zu tun haben und dass sie auch ohne die Betrauung aufgetreten wären. Die Betrauung hat also weder die Verspätungen verursacht noch zu einer Erhöhung der Berichtspflichten geführt. Aus der Sicht von Herr Gerbersmann ist keine politische Einflussnahme auf Entscheidungen des Verwaltungsrates festzustellen. Es gab keine Aufforderungen seitens der Politik, zusätzliche Diskussionen zu Themen zu führen, die nicht ohnehin auf der Tagesordnung standen. Zum Beispiel wurde die Friedhofsentwicklungsplanung außerhalb des sogenannten "Betrauungsaktes" durchgeführt, also unabhängig von einer spezifischen Beauftragung. Dennoch zeigt dieses Beispiel, dass der Rat in der Lage war, dem WBH eine klare Anweisung zu geben, wie mit den Friedhöfen umzugehen sei. Der Wirtschaftsbetrieb hat diese Vorgabe aufgenommen und setzt sie um. Zusammengefasst möchte Herr Gerbersmann verdeutlichen, dass der Prozess ordnungsgemäß verlief und es auch positive Beispiele für eine Zusammenarbeit zwischen Politik und dem WBH gibt, ohne dass dabei von direkter politischer Einflussnahme gesprochen werden kann. Aus Sicht der Verwaltung gibt es derzeit keine schwerwiegenden Probleme, die eine grundlegende Änderung oder gar Aufhebung des Betrauungsaktes erfordern würden. Obwohl eine Option zur Verlängerung der aktuellen Regelung um zwei Jahre besteht, ist dies als zeitlich begrenzte Lösung zu betrachten, da irgendwann die Europäische Kommission und die Bundesrepublik Deutschland darauf drängen werden, dass europäisches Recht vollständig umgesetzt wird. Herr Gerbersmann empfiehlt daher, bei der aktuellen Option und dem Betrauungsakt zu bleiben. Besonders wird betont, dass eine verbindliche Auskunft von der Finanzverwaltung vorliegt, die damals in einer weniger gefestigten Auffassung agierte. Er weist darauf hin, dass eine solche Auskunft in der Zukunft wahrscheinlich nicht noch einmal erteilt wird. Die jetzige Situation erlaubt es, eine Umsatzsteuerbelastung zu vermeiden, aber wenn man die Vorgehensweise ändern würde, müsste man bereits im nächsten Jahr erneut über das Vorgehen nachdenken. Außerdem warnt er davor, ein Risiko von 2,9 Millionen Euro Umsatzsteuer einzugehen, welches entstehen könnte, wenn die Option ausläuft und keine Verlängerung erfolgt. Um finanzielle Risiken zu vermeiden empfiehlt Herr Gerbersmann daher, an der bestehenden Regelung festzuhalten und die derzeit günstigen rechtlichen Rahmenbedingungen auszunutzen. Herr Gerbersmann betont hinsichtlich einer anstehenden Evaluation nach 18 Monaten, dass es nicht um eine erneute Diskussion darüber geht, ob eine Betrauung weiterhin bestehen soll oder nicht. Dies sei im ursprünglichen Beschluss nicht vorgesehen. Stattdessen handelt es sich um eine Evaluation, bei der geprüft wird, ob es Probleme gegeben hat und wie diese zu bewerten sind. Die angesprochenen Probleme, insbesondere im Berichtswesen, wurden erläutert, haben aber keinen direkten Zusammenhang mit der Betrauung selbst.
Herr (Frank) Schmidt teilt die Wahrnehmung, dass im Großen und Ganzen alles gut läuft und keine Beschwerden eingegangen sind. Er ist ebenso der Meinung, dass der WBH seine Arbeit und die ihm zugewiesenen Aufgabenbereiche wie gewohnt bearbeitet. Dennoch ist es wichtig aufzuzeigen, wo Probleme entstehen können, wenn ein städtischer Wirtschaftsbetrieb und die Politik sich zu sehr voneinander entfernen. Das Beschlusscontrolling soll für Transparenz und Nachverfolgung der Beschlüsse sorgen, doch wie kürzlich in der Bezirksvertretung Hohenlimburg festgestellt, wird dies nicht umgesetzt. Der WBH verweigert nach Auskunft der Mitarbeiter in der Bezirksvertretung, regelmäßig Auskunft über den Stand der Umsetzung von politischen Beschlüssen zu geben. Das führt dazu, dass das Kontrollinstrument, welches eigentlich für Transparenz sorgen sollte, in der Praxis nicht funktioniert. Wenn die Bezirksvertretung keine zuverlässigen Informationen darüber erhält, wie weit ein Beschluss fortgeschritten ist, ist das Beschlusscontrolling am Ende nutzlos. Eventuell muss hier eine klare Regelung gefunden werden, die den Informationsfluss zwischen Wirtschaftsbetrieben und politischen Gremien verbindlich macht. Es ist sicherlich notwendig, dieses Problem weiter zu verfolgen, da es nicht nur für die Bezirksvertretung, sondern auch für die Bürgerinnen und Bürger von großer Bedeutung ist, dass Beschlüsse nicht im Sande verlaufen und nachvollziehbar umgesetzt werden.
Herr Gronwald möchte zunächst erfahren, ab wann es möglich sein wird, eine definitive Aussage zu den Einsparungen durch die Umsatzsteuer zu treffen. Ihm ist bewusst, dass dies aktuell nur hypothetisch getroffen werden kann, aber er bittet um eine klare Zeitangabe, wann eine verlässliche Aussage getroffen werden kann und ob der Rat dann auch umgehend informiert wird. Des Weiteren möchte er seine Bedenken bezüglich der Entscheidungsbefugnisse des WBH betonen. So können die Bürger nur gegen die Entscheidungen des Rates, aber nicht gegen die Entscheidungen des WBH Einspruch erheben. Herr Gronwald kritisiert daher, dass der WBH Entscheidungen treffen kann, welche nicht die Mehrheitsverhältnisse im Rat widerspiegeln. Daraus könnten in Zukunft Situationen entstehen, bei denen Bürger anderer Meinung sind, als der WBH, jedoch keine rechtlichen Mittel haben, diese Entscheidungen, auch durch ein Bürgerentscheid, oder Bürgerbegehren, anzufechten.
Zum Thema Beschlusscontrolling muss unterschieden werden, ob es sich um Beschlüsse zur Umsetzung, oder um betraute Aufgaben wie zum Beilspiel die Straßenunterhaltung handelt. Hier kann man laut Herrn Gerbersmann vollkommen zurecht auf Mängel aufmerksam machen und den WBH auffordern, den Mangel zu beseitigen. Einen Beschluss zu fassen, um derartige Dinge umzusetzen, ist in einem Betrauungsakt nicht vorgesehen. Es sollte jedoch kein Problem sein, dass der WBH einen Status zur Erledigung, oder auch über die Zuständigkeit abgibt und entsprechend berichtet und ist in der Vergangenheit auch bereits geschehen. Bezüglich der Umsatzsteuerersparnis wurde eine Berechnung durchgeführt, um zu ermitteln, wie hoch die Umsatzsteuer auf die Leistungen des WBA ausfallen würde, falls es keine Option mehr gäbe. Diese Summe beläuft sich auf 2,9 Millionen Euro. Diese Größe ist jedoch derzeit fiktiv, da die Option besteht und daher keine Steuern fällig sind. Die Umsatzsteuerersparnis ist erst dann definitiv, wenn der Gesetzgeber die Option nicht verlängert und diese ausläuft. Obwohl auf realen Berechnungen basierend und nicht geschätzt, bleibt die Summe fiktiv. Das bedeutet, dass die tatsächliche Steuerlast und damit die Ersparnis erst zu einem späteren Zeitpunkt endgültig bestimmt werden können, nämlich dann, wenn alle relevanten Optionen und eventuellen Verlängerungen auslaufen. Die Option läuft aktuell bis Ende 2024, eine Verlängerung bis Ende 2026 ist aktuell im Gespräch.
