05.09.2024 - 1 Mitteilungen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 05.09.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Vor Eintritt in den öffentlichen Teil der Tagesordnung schlägt Herr Oberbürgermeister Schulz vor, die Tagesordnung um den folgenden Tagesordnungspunkt zu erweitern: TOP I.5.16, Drucksachen-Nr. 0818/2024 „Schulentwicklungsplan 2020 ff - Grundschule Goldberg (Standort Franzstraße 75)
- Bereitstellung von Finanzmitteln“
Bedenken, so zu verfahren, bestehen nicht.
Herr Oberbürgermeister Schulz berichtet über die Fortschritte bezüglich der Einführung von Allris 4. Unter Beteiligung der Firma CC e-gov GmbH, dem Fachbereich des Oberbürgermeisters (01) und dem Fachbereich für Informationstechnologie und Zentrale Dienste (15) läuft aktuell die Umstellung von Allris 3 auf Allris 4. Das Bürgerinformationssystem bleibt unverändert über die Internetseite der Stadt Hagen erreichbar. Mit der Ratssitzung am 19.09.2024 wird die Sitzungsrunde und damit auch die Nutzung von Allris 3 beendet. Ab diesem Zeitpunkt werden Sitzungen und Vorlagen über Allris 4 abrufbar sein. Die vorherigen Daten werden voraussichtlich bis Mitte Oktober in das neue Programm übernommen. Zur Steigerung der Datensicherheit werden im Zuge der Umstellung neue Zugänge und neue Passwörter ausgegeben und eine 2-Faktor-Authentifizierung eingeführt. Die Abwicklung der Sitzungsgelder in Allris 4 soll Ende 2024, Anfang 2025 ebenfalls implementiert werden.
Zur Thematik Rettungsdienstgebühren gibt Herr Dr. Erpenbach folgende Informationen zu Protokoll:
„Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,sehr geehrte Mitglieder des Rates,
ich danke ihnen herzlich für ihr mit ihrer jeweiligen Zustimmung zu der Drucksache 0674/2024 (Rettungsdienstgebührensatzung 2023) in der Sitzung des Rates am 22.08. entgegengebrachtes Vertrauen und die dadurch ermöglichte Rechtssicherheit.
Die der Vorlage zugrunde liegende Thematik stand im Schatten der Berichte zu den Zuständen der Brücken in unserer Stadt und den diesbezüglich angedachten Maßnahmen. Ich werde daher gerne an dieser Stelle einige Informationen zu den „Rettungsdienstgebühren“ geben:
Das Rettungsgesetz NRW verpflichtet uns als Träger des Rettungsdienstes, eine bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung (…) sicherzustellen.
- Die Menge der seit 2018 erfolgten Ausbildungen ist nie zwischen der Fachverwaltung der Feuerwehr und den Kostenträgern („Krankenkassen“) strittig gewesen. Diese Anzahl und die Ausbildungsdauern waren nämlich zuvor mit den Krankenkassen besprochen und decken derzeit nicht unseren tatsächlichen Bedarf (Ausschreibungen im Rettungsdienst), insofern durften die Kollegen des Amtes 37 auch diesbezüglich gutgläubig sein.
- Es handelt sich also auch um nachgeholte Ausbildungen, welche zudem auf Grund von Langzeiterkrankungen und Personalwechseln in den Jahren 2019 und 2020 nicht durchgeführt werden konnten (Klassenlehrer) bzw. durften (Schulleitung).Entsprechende Maßnahmen führten dazu, dass nun Redundanzen bestehen, welche die Durchführungen der Ausbildungen sicher stellen.
- Die zwischen der Stadt und den Trägern der wesentlichen Kosten der Ausbildung erfolgten Absprachen waren in der Vergangenheit zudem stets ausreichend für die Anerkennung der Kosten gewesen („Vertrauenstatbestand“).
- Die Fehleinschätzung bei den Mitarbeitenden des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz über das erstmalige formale Erfordernis des ein Rede stehenden, nachgeholten Ratsbeschlusses in Bezug auf die Fortschreibung des in zeitlicher Hinsicht angepassten Ausbildungskonzeptes ist auch eine Folge der aus verschiedenen Gründen verzögerten Vorlage und Beschlussfassung des Rettungsdienstbedarfsplanes 2022. Den möglicherweise erforderlichen Beschluss holten sie sodann, so schnell wie möglich, nach der verwaltungsseitigen Kenntnis, nach.
- Die „Betriebsabrechnung“ der Gebühren für die Einsätze des Jahres 2022 und sodann für das Jahr 2023 erfolgen gerade durch die Fachverwaltung. Danach wird ihnen auch die Gebührensatzung für das Jahr 2025 vorgelegt werden. In dieser Vorlage werden wir erneut zu diesem Sachverhalt, insbesondere vor dem Hintergrund der benannten 950.000€, Stellung nehmen.“
Herr König möchte die Mitteilung von Hr. Dr. Erpenbach schriftlich vorab und im Protokoll, was durch Oberbürgermeister Schulz zugesichert wird.
Bei der Unterbringung von geflüchteten Menschen berichtet Herr Dr. Erpenbach von Verzögerungen bei der Freigabe der Sporthalle an der Kapellenstrasse für den Schulsport. Der ursprüngliche Plan, die Halle nach den Herbstferien wieder zur Verfügung zu stellen wird sich durch einen Wasserschaden im Haus Busch und durch Verzögerungen bei der Fertigstellung von 20 Wohnungen nicht realisieren lassen. Hinzu kommt, dass im Herbst mit verstärkten Zuweisungen von Geflüchteten zu rechnen ist, was die Inanspruchnahme der Halle notwendig machen würde. Die Informationsveranstaltung zum Containerdorf in Hohenlimburg ist gut angenommen worden und der Bürgeraustausch verlief konstruktiv. Im Zeitraum vom 20.-25. September sollen rund 88 Personen, hauptsächlich Familien dort untergebracht werden.
Herr Keune spricht über die geplanten Maßnahmen bezüglich der Brücke am Hengsteysee. Ursprünglich wurden Verhandlungen mit der Stadt Herdecke und der Firma Amprion über die Übernahme der Brücke geführt. Die Stadt Hagen war bereit, die Brücke zu übernehmen, allerdings nur lastenfrei, also in einem sanierten Zustand ohne eisenbahnrechtliche Widmung. Die Firma Amprion war jedoch nur bereit, die Brücke mit Lasten zu übergeben, was die Städte Hagen und Herdecke nicht akzeptieren konnten. Daher wurden die Gespräche beendet.
Trotzdem hat die Stadt vorausschauend alternative Pläne in Betracht gezogen. Eine Möglichkeit wäre der Bau einer neuen Brücke an einem nahegelegenen Standort, die funktional besser wäre als die alte Brücke und möglicherweise nicht teurer, als es Amprion vorgeschlagen hatte. Herr Keune betont, dass die alte Brücke aus technischer Sicht ohnehin hätte abgerissen und neu gebaut werden müssen.
Zusammen mit dem Ruhrverband, der die entsprechenden Ufergrundstücke besitzt, besteht also die Option, eine neue Brücke zu errichten. Die Details zu dieser Planung müssen allerdings noch weiter ausgearbeitet und in einer eigenen Vorlage vorgestellt werden.
Herr Fritzsche möchte wissen, ob die Brücke mit der Stadt Herdecke in Abstimmung geplant wird, was durch Herr Keune und durch Oberbürgermeister Schulz bestätigt wird. Herr König möchte dazu erfahren, ob denn die Nutzung der Brücke sichergestellt ist, bis eine neue Lösung gefunden wurde. Dies kann Herr Keune bestätigen und erwartet die Einhaltung dieser Vereinbarung auch bei einem möglichen Nachfolger von Amprion.
