13.06.2024 - 5.2 Bestellung eines stimmberechtigten Vertreters b...

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Beschluss:

 

I. Der Rat der Stadt Hagen beschließt, Herrn/Frau _______________ als stimmberechtigten Vertreter bzw. als stimmberechtigte Vertreterin der Stadt Hagen in die ordentliche Gesellschafterversammlung der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH sowie in die ordentliche Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG am 01.07.2024 zu entsenden.

 

II. Ausschließlich für den Fall einer plötzlichen Verhinderung des unter I. bestellten Vertreters / der unter I. bestellten Vertreterin bestellt der Rat Herrn/Frau _______________ als stimmberechtigten Vertreter bzw. als stimmberechtigte Vertreterin für die unter I. genannten Gremien.

 

III. Er/Sie wird beauftragt, in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (HVG) für die Stadt Hagen als Gesellschafterin

 

1. den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 in der vorgelegten Form festzustellen und dem Vorschlag zur Ergebnisverwendung zuzustimmen,

2. den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2023 in der vorgelegten Form zu billigen,

3. der Geschäftsführung für das Gescftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen,

4. dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen und

5. als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 die PricewaterhouseCoopers Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC), Essen, zu wählen.

 

IV. Er/Sie wird beauftragt, in der ordentlichen Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG (HST) für die Stadt Hagen als Aktionärin

 

1. den vom Aufsichtsrat der Hagener Straßenbahn AG festgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 in der vorgelegten Form mit dem Lagebericht des Vorstands und dem Bericht des Aufsichtsrates zur Kenntnis zu nehmen,

2. dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen,

3. dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen und

4. als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 die die PricewaterhouseCoopers Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC), Essen, zu wählen.

 

V. Der Rat der Stadt Hagen erteilt seine Zustimmung zur Stimmabgabe der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH nach Maßgabe der jeweiligen Beschlussvorschläge der Aufsichtsräte in der Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG und den Gesellschafterversammlungen der HAGENBAD GmbH, Kongress- und Eventpark Stadthalle Hagen GmbH, der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft Werkhof gem. GmbH, der HaWeD Hagener Werk- und Dienstleistungs-GmbH, der BSH Betrieb für Sozialeinrichtungen Hagen gem. GmbH und der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb sowie deren 100 prozentigen Tochtergesellschaft HEB Service GmbH. Der Rat der Stadt Hagen erteilt seine Zustimmung zur Beauftragung der ständigen Vertreter in der Gesellschafterversammlung in der agentur mark GmbH durch die HVG, den Jahresabschluss 2023 in der vorgelegten Form festzustellen, der vorgeschlagenen Ergebnisverwendung zuzustimmen sowie der Geschäftsführung für das Jahr 2023 Entlastung zu erteilen.

 

VI. Der Rat der Stadt Hagen weist die HVG für Gesellschafterversammlung der HEB GmbH an, dass die HVG dort das ihr gemäß § 14 Abs. 3 HEB-Gesellschaftsvertrag an den Anteilen der Mark-E Entsorgungsbeteiligung GmbH übertragene Stimmrecht dergestalt ausübt, den Beschlussvorschlägen zum Jahresabschluss 2023, zuzustimmen.

 

VII. Der Oberbürgermeister wird zu allen Handlungen ermächtigt und beauftragt, die zur Umsetzung dieses Beschlusses notwendig oder sachgerecht sind. Dies beinhaltet auch die Abgabe eines schriftlichen Gesellschafterbeschlusses der Stadt Hagen für die HVG, in dem die Zustimmung zur Stimmgabe der HVG in der Hauptversammlung der HST und den obigen Gesellschafterversammlungen nach Maßgabe dieses Ratsbeschlusses erklärt wird.

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Abstimmungsergebnis:

 

X

Die Beschlussfassung wurde einstimmig auf die Sitzung des Rates am 27.06.2024 vertagt.

 

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