13.06.2024 - 5.7 Jahresabschluss 2023 der HAGEN.WIRTSCHAFTSENTWI...

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Beschluss:

 

I. Der Rat der Stadt Hagen beschließt,

  1. die Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses 2023
  2. die Beschlussfassung über die Verwendung des Ergebnisses,
  3. die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates

II. Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister, den erforderlichen Beschluss der Gesellschafterversammlung der HAGEN.WIRTSCHAFTSENTWICKLUNG GmbH im Rahmen eines schriftlichen Beschlusses nach § 48 GmbH Gesetz zu fassen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

X

Die Beschlussfassung wurde einstimmig auf die Sitzung des Rates am 27.06.2024 vertagt.