02.05.2024 - 6 Anfragen gemäß § 18 der Geschäftsordnung des Rates

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Wortprotokoll

Herr König erklärt, dass ab dem 01.01.2025 neue Regeln im Grundsteuerbereich gelten. Er fragt, inwieweit das Auswirkungen auf die Verwaltung haben wird.

 

Herr Gerbersmann antwortet, dass erste Erkenntnis vorliegen, eine systematische Auswertung allerdings noch nicht. Ein Teil der Messbescheide steht noch aus. Aufgrund der Umstellung des Buchhaltungsverfahrens bestehen derzeit noch ein paar Herausforderungen. Daher ist die Verwaltung derzeit noch nicht in der Lage, die Daten aus dem Altsystem zu spiegeln. Er geht davon aus, dass die Anzahl der Messbescheidspunkte niedriger liegt als zuvor, sodass für eine aufkommensneutrale Steuer der Steuersatz vermutlich erhöht werden muss. Das Land NRW denkt darüber nach, einen Gesetzesentwurf zu einer gespaltenen Grundsteuer einzubringen. Die kommunalen Spitzenverbände merkten schon länger an, dass es in vielen Gemeinden zu einer starken Entlastung der Gewerbegrundstücke und einer stärkeren Belastung der Wohnbaugrundstücke kommt. Um hier zu einer Veränderung zu kommen, fordern die kommunalen Spitzenverbände eine Änderung des Verfahrens zur Ermittlung der Messbeträge. Die Landesregierung führt jedoch aus, dass das bis zum 01.01.2025 nicht umgesetzt werden kann und sie daher über den gespaltenen Tarif nachdenkt. Dies steht jedoch in großer Kritik der Kommunen. Hierfür wäre in der Stadt Hagen eine Änderung des Buchungssystems erforderlich. Er unterstreicht, dass eine Umsetzung in Hagen zum 01.01.2025 nicht realisiert werden kann. Das gilt auch für andere Städte. Ein weiteres Problem hierbei stellen gemischte Grundstücke dar. Die Verwaltung beobachtet den weiteren Prozess genau und wird eine entsprechende Vorlage in den Beratungsgang einbringen, sofern dies relevant wird.

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