14.02.2006 - 5.22 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8/05 (574)-...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.22
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Datum:
- Di., 14.02.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Erich Engel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung
Hagen-Mitte genehmigt die folgende Dringlichkeitsentscheidung:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt
den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8/05 (574) - Leibnizstraße 1 - nebst der
Begründung (inklusive Umweltbericht) vom 15.12.2005 nach §§ 2 und 10
Baugesetzbuch (BauGB) in der zur Zeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 7
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen (GO NRW) in der zur Zeit
gültigen Fassung als Satzung.
Die Sitzungsvorlage einschließlich
der Begründung (inklusive Umweltbericht) vom 15.12.2005 werden Bestandteil des
Beschlusses und sind als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Geltungsbereich:
Der Planbereich umfasst das
Grundstück Leibnizstraße 1.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan
wird mit der öffentlichen Bekanntmachung im Februar 2006 rechtsverbindlich.
Hagen, 16.01.2006
gez. Jürgen Glaeser gez. Burkhard Klessa
Bezirksvorsteher Bezirksvertreter
