14.02.2006 - 5.22 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8/05 (574)-...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte genehmigt die folgende Dringlichkeitsentscheidung:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8/05 (574) - Leibnizstraße 1 - nebst der Begründung (inklusive Umweltbericht) vom 15.12.2005 nach §§ 2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der zur Zeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen (GO NRW) in der zur Zeit gültigen Fassung als Satzung. 

 

Die Sitzungsvorlage einschließlich der Begründung (inklusive Umweltbericht) vom 15.12.2005 werden Bestandteil des Beschlusses und sind als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Geltungsbereich:

Der Planbereich umfasst das Grundstück Leibnizstraße 1.

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird mit der öffentlichen Bekanntmachung im Februar 2006 rechtsverbindlich.

 

Hagen, 16.01.2006

 

gez. Jürgen Glaeser                         gez. Burkhard Klessa          

Bezirksvorsteher                                           Bezirksvertreter

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 17

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0