03.09.2024 - 3 Mitteilungen

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Alda berichtet über die sich ausbreitende Afrikanische Schweinepest mit Auftreten in Hessen und Rheinland-Pfalz. Er sensibilisiert und fordert auf, unbedingt jedes Stück Fallwild sofort an die Feuerwehr 112 zu melden, von dort erfolgt eine Weitergabe an das Veterinäramt.

 

 

Die nachfolgenden Punkte werden in der Sitzung nach TOP 3.1 behandelt, die Protokollierung erfolgt aus technisch-organisatorischen Gründen an dieser Stelle.

 

Frau Selter hat im Bürger-/Ratsinformationssystem Allris mehrere Vorlagen gesehen, die für den Naturschutzbeirat ebenfalls von Interesse sein könnten. Auch Verfahren für die Einleitung von Bauleitplan-Verfahren, die gemäß der abgestimmten Liste der Beteiligung des Naturschutzbeirats (s. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.10.2022, Drucksachennummer 0839/2022) nicht auf die Tagesordnung für den Naturschutzbeirat gesetzt werden. Den Mitgliedern des Naturschutzbeirats ist die Auflistung dieser weiteren Drucksachennummern getrennt von der Tagesordnung im Vorfeld der Sitzung zur Verfügung gestellt worden.

 

Sie mahnt an, dass dem Naturschutzbeirat hierdurch die Möglichkeit entzogen werde, wichtige Hinweise frühzeitig für das Verfahren geben zu können. Es sei eine Möglichkeit, diese Themen unter „Mitteilungen“ zu erörtern und wichtige Anregungen an die in den Ausschuss für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität sowie in den Ausschuss für Stadt-, Beschäftigungs- und Wirtschaftsentwicklung entsendeten Vertreterinnen und Vertretern zu geben.

 

Drucksachennummer 0622/2024: Anfrage der SPD-Fraktion, hier Windräder im Bereich Kuhweide.

Diese Drucksachennummer ergeht zur Information an die Mitglieder des Naturschutzbeirats. Es gibt keine Rückfragen.

 

Drucksachennummer 0667/2024: Sachstandsbericht zur Abweichung bundesgesetzlicher Standards von den "Klima- und Umweltstandards in der verbindlichen Bauleitplanung"/Drucksachennummer 0700/2024: Sachstandsbericht zum Thema "Einhaltung von Vorgaben aus Bebauungsplänen"

 

Frau Selter erläutert, dass in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität vom 18.06.2024 die Verwaltung beauftragt wurde, zu prüfen und darzulegen, inwiefern die bundesgesetzlichen Standards von den in der Hagener Bauleitplanung festgelegten Vorgaben aus Bebauungsplänen abweichen. Frau Kingreen hätte gefragt, ob die in den Vorlagen geforderten Umweltstandards nach Fertigstellung von der Stadt überprüft werden. Die Frage wurde von der Verwaltung beantwortet.

 

Diese Drucksachennummern ergehen zur Information an die Mitglieder des Naturschutzbeirats. Es gibt keine Rückfragen.

 

 

Drucksachennummer 0668/2024: Bebauungsplan Nr. 5/24 (720) Kita- und Schulstandort Ischeland, hier: Einleitung des Verfahrens/Drucksachennummer 0679/2024: Teiländerung des Flächennutzungsplans Nr. 118 - Kita- und Schulstandort Ischeland - hier: Einleitung des Verfahrens

 

Frau Selter erläutert, dass aufgrund des steigenden Bedarfes der Rat der Stadt Hagen den Beschluss gefasst habe, eine Grundschule und Kindertagesstätte gemeinsam auf dem ehemaligen Areal des Reitervereins errichten zu lassen. Bei der Fläche handle es sich um eine Grünfläche. Nördlich der Fläche angrenzend schließt sich der geschützte Landschaftsbestandteil 1.4.2.23 „Humpertteich/ Humpertbach“ an.

Da es sich bei dem Standort um Außenbereich im Sinne des § 35 BauGB handle, ist das Bebauungsplanverfahren als „Vollverfahren“ durchzuführen, welches einen naturschutzrechtlichen Ausgleich erfordere. Aufgrund des Bauflächenbedarfs könnten die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen wahrscheinlich nicht im Plangebiet durchgeführt werden und es bedürfe externer Kompensationsmaßnahmen.

 

Frau Klatte regt Dach-/Fassadenbegrünung als Ausgleichsmaßnahmen an. Frau Raschke äußert den Wunsch nach einer weiteren Beteiligung im weiteren Verfahren. Sie befürchtet bei einer geplanten verkehrlichen Erschließung über die Stadionstraße Behinderungen für den Fußgängerverkehr.

Frau Tommack regt an, den Ausgleich möglichst im näheren Umfeld zu realisieren und Ökokontomaßnahmen im Hagener Süden als letzte Möglichkeit zu nutzen.

Frau Selter wünscht sich eine architektonische Einbindung des Außenbereichs mit vielen Elementen der Biodiversität.

Herr Welzel kritisiert die zunehmende Bebauung von Grünbereichen und wünscht sich, dass das Stadtklima bei den politischen Stellen und in der Verwaltung berücksichtigt werde.

 

Drucksachennummer 0671/2024: Bebauungsplan Nr. 4/24 (719) Gesamtschule Dünningsbruch, hier: Einleitung des Verfahrens

Frau Selter beschreibt die Fläche als ein ökologisches Kleinod.

Herr Welzel schlägt die Fläche des ehemalige Schwimmbades Kirchenberg in Hohenlimburg als Standort einer Gesamtschule vor.

Frau Tommack fragt, ob zukünftig auch noch weitere Baugebiete dort nahe der Schule entwickelt werden sollen. Herr Gockel erläutert, dass zu diesem Zeitpunkt keine Planungen vorlägen.

Frau Stiller-Ludwig äußert ihre grundsätzlichen Bedenken bzgl. der Nicht-Beteiligung des Naturschutzbeirats. Bei der Einleitung des Verfahrens hätte der Naturschutzbeirat die letzte Möglichkeit, Anregungen und Bedenken zu äußern. Danach würde baurechtlich ein Zustand eintreten, der den Naturschutzbeirat aushebeln würde. Daher sei der Naturschutzbeirat zur Einleitung zu beteiligen. Frau Selter bekräftigt und erläutert, dass aus diesem Grunde diese Einleitungsverfahren in der Sitzung des Naturschutzbeirats angesprochen werden.

Frau Stiller-Ludwig weist auf die schwierige Lage der Entwässerung hin. Bislang sei eine Bebauung nicht möglich, da das Gebiet nicht entwässert werden könnte.

Herr Gockel erläutert auf Nachfrage von Frau Kuschel-Eisermann bzgl. der Beteiligung der unteren Naturschutzbehörde die Struktur vom Regionalplan über den Flächennutzungsplan, an den sich auch der Landschaftsplan orientiere. Bei Satzungsbeschluss des Rates über einen Bebauungsplan tritt der Landschaftsplan an dieser Stelle außer Kraft. Aufgabe einer unteren Naturschutzbehörde sei es nicht, den Willen der Bürgerschaft nach der Einleitung eines Bebauungsplans zu konterkarieren, sondern die naturschutzrechtlichen Belange des Artenschutzes und der Eingriffsregelung zu vertreten. Die Grundsatzentscheidung obliegt nicht der unteren Naturschutzbehörde. Hierfür gebe es vorberatende Gremien, wie z. B. der Ausschuss für Umwelt,- Klimaschutz und Mobilität, in die auch Vertreter*innen des Naturschutzbeirats entsandt werden.

Frau Stiller-Ludwig erläutert, wenn dem Rat ein Einleitungsbeschluss vorgelegt werde, impliziere es, dass er mit der Verwaltung abgestimmt sei. Sie wiederholt ihren Unmut darüber, dass der Naturschutzbeirat nicht frühzeitig eingebunden werde.

Frau Selter kündigt an, auch zukünftig werde sie unter Mitteilungen solche Einleitungen in die Sitzung des Naturschutzbeirats besprechen.

 

Drucksachennummer 0701/2024: Ischelandpark, hier: Projektskizze

Frau Selter teilt mit, diese Drucksachennummer sei zur Info, da der Naturschutzbeirat über den Fortgang informiert werden wolle. Sie geht davon aus, dass das Projekt im weiteren Verlauf dem Naturschutzbeirat vorgestellt werde. Es gibt keine Rückfragen.