11.06.2024 - 5 Anfragen und Beantwortung von Anfragen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Sitzung:
-
Sitzung des Naturschutzbeirats
- Gremium:
- Naturschutzbeirat
- Datum:
- Di., 11.06.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:26
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Anfrage Herr Dr. Dr. Hülsbusch:
Er habe viele Landwirte beobachtet, die von außen nach innen mähen würden und fragt, was gegen das Mähen von innen nach außen spreche, seien das technische Schwierigkeiten? Ein Mähen von innen nach außen habe positivere Auswirkungen auf die Fauna.
Herr Külpmann erläutert, technisch sei es vorteilhafter, da beim Mähen von außen nach innen nicht so häufig über das noch stehende Gras im Bereich des Vorgewendes gefahren werden müsse, welches dann nicht mehr nutzbar sei. Er habe auch die Erfahrung gemacht, dass beim Mähen von innen nach außen das Wild, welches Zuflucht im hohen noch nicht gemähten Gras suche, dann häufiger aufgescheucht werde.
Herr Dr. Dr. Hülsbusch fragt nach wissenschaftlichen Studien oder Publikationen zu den Auswirkungen der verschiedenen Mährichtung mit quantifizierten Ergebnissen. Gebe es wissenschaftliche Ergebnisse über naturverträgliches Mähen, ohne ökonomische Einbußen zu haben? Gibt es hierzu Richtlinien? Wenn die aktuell Mähpraxis nicht den Richtlinien entspreche, könne die Richtlinie in die landwirtschaftliche Praxis hineingetragen werden. Er schlägt vor, dieses Thema im Naturschutzbeirat zu erörtern.
Herr Lietz ergänzt, dass bei einer Flächengröße von unter 1 ha es gesetzlich nicht vorgegeben sei, von innen nach außen zu mähen. Er berichtet, dass vor seinem Mähen die Flächen erst mit einer Drohne abgeflogen werden und zur Verhinderung von Mähtod bei Wild entsprechende Bereich ausgespart würden.
Anfrage Herr Lietz:
Thema Ackerstatus versus Dauergrünlandentstehung - landwirtschaftlich-förderrechtliche Problematik gemäß der GAP-Reform
Wenn eine Ackerfläche nach Ansaat über das fünfte Jahr hinaus in Folge mit Ackerfutter als selbe Kultur bewirtschaftet wird, würde der Ackerstaus verfallen und müsste mit einem hohen Aufwand an Energie und Saatgut umgebrochen und wieder neueingesät werden.
Seit 2024 ist in Anlehnung an die GAP- (Gemeinsame Agrarpolitik der EU) Reform die Möglichkeit geschaffen worden, nach landwirtschaftlichem Förderrecht Ausnahmen zur Ackerstatuserhaltung umzusetzen. Diese förderrechtliche Ausnahme eröffnet jedem Landwirt die Möglichkeit, seine Ackerflächen über das fünfte Jahr hinaus in Folge mit "Ackerfutter" zu bestellen, ohne die intakte Grasnarbe zu zerstören und große Mengen Ressourcen wie Diesel oder Saatgut zu "verschwenden", nur um den Ackerstatus zu erhalten.
Gesetzliche Vorgaben führen aber dazu, dass bei einer über fünfjährigen Nutzung von Ackerfutter auf derselben Fläche diese automatisch ins Dauergrünland verfallen würde, sodass seitens der unteren Naturschutz- und Wasserbehörden das Vorgehen zur Ausnahme mitgetragen werden müsste. Eine entsprechende Ausnahmeregelung seitens dieser Fachbehörden würde den betroffenen Landwirten langfristige Planungssicherheit für eine zukünftige Ausrichtung des landwirtschaftlichen Betriebs geben, einer Ressourcenverschwendung entgegenwirken und zum Erhalt der Biodiversität auf Ackerflächen beitragen.
Wie positioniert sich hierzu das Umweltamt Hagen?
Anfrage Frau Kuschel-Eisermann:
Am 11.06.2024 wurde am Krankenhaus Elsey ein zwar abgestorbener, aber großer Baum gefällt. Gibt es hierüber Information, gibt es eine Nachpflanzung?
Anfrage Herr Rossa:
Herr Rossa stellte im Vorgriff auf die Sitzung des Naturschutzbeirats per E-Mail eine Anfrage an Frau Selter bzgl. Stadtsauberkeit/Arbeitsabläufe im Zusammenhang mit dem Mängelmelder. Diese Anfrage, die nicht in der Zuständigkeit des Naturschutzbeirats liegt, ist vom Fachbereich des Oberbürgermeisters an Herrn Rossa beantwortet worden. Es wird vereinbart, dass Anfrage und Beantwortung an alle Mitglieder des Naturschutzbeirats versandt werden.
Anfrage Frau Raschke:
Werden die Bäume, die durch den Tornado vom 29.05.2024 zerstört oder geschädigt wurden, nachgepflanzt, besonders die im unteren Bereich stark getroffenen Allee an der Fleyer Straße?
Sie regt der unteren Naturschutzbehörde an, ausgelöst durch die von Frau Selter unter „Mitteilungen“ vorgestellte Gehölzschnittmaßnahme im Mai an der Franzstraße, alle Töchtergesellschaften der Stadt Hagen schriftlich über den Sachverhalt des § 39 BNatSchG zu informieren und zu bitten, diese Informationen in der Hierarchie nach unten zu geben.
Herr Gockel erläutert zu der Anregung von Frau Raschke, das Umweltamt habe unmittelbar nach diesem Vorgang bereits bei den entsprechenden Treffen der städtischen Fachbereichsleitungen nochmal deutlich über die Belange des § 39 BNatSchG informiert, so dass die Informationen breit gestreut sind.
