30.04.2024 - 5.1 Drucksachennummer 0265/2024: Sachstandsbericht ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

In der Sitzung des Naturschutzbeirats vom 12.03.2024 wurde die Bitte geäußert, diese Vorlage 0265/2024 auch im Naturschutzbeirat vorzustellen.

 

Frau Schweda, Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung, stellt die Vorlage vor. Das Land NRW muss zum Stichtag 2027 1,1% der Landesfläche und zum Jahr 2032 1,8 % für Windenergie sichern. Die Festsetzung der Vorranggebiete erfolge im Regionalplan. Zum Herbst 2024 werde ein Beteiligungsverfahren der Kommunen erwartet. Derzeit sei es so, dass Windenergieanlagen im Außenbereich privilegiert seien; zukünftig sei es das Ziel, im Regionalplan Korridore bzw. Flächen auszuweisen, innerhalb derer die Windenergieanlagen privilegiert seien.

 

Herr Welzel teilt mit, dass ihm im Gespräch mit dem LANUV klargeworden sei, dass sich dieses Flächenziel nur auf die Vorrangzonen beziehe, außerhalb dieser Flächen bestehe eine Genehmigungsfähigkeit unter anderen Voraussetzungen. Frau Schweda stellt klar, dass außerhalb der Vorranggebiete sie nur nach § 35 (4) BauGB als sonstige Vorhaben zulässig seien, wenn öffentliche Belange wie FNP und LP dem nicht entgegenstehen.

 

Herr Welzel weist auf die Auswirkungen der zukünftig vermehrten Windenergieanlagen im Hagen Süden auf das Landschaftsbild hin, auch mit negativen Auswirkungen auf die Erholungsfunktion der Landschaft.

 

Frau Selter dankt Frau Schweda für ihre Ausführungen.

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Beschluss:

 

Der Naturschutzbeirat nimmt den Sachstandsbericht zur aktuellen Rechtslage im Bereich Windenergieplanung zur Kenntnis.

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Zur Kenntnis genommen

 

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Anlagen