30.04.2024 - 4.4 FFH-Gebiet DE-4611-301 "Kalkbuchenwälder bei Ho...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Frau Selter hatte geplant, einen Ortstermin des Naturschutzbeirats anzuberaumen; aufgrund der gefährlichen Lage habe sie davon Abstand genommen und zeigt in der Sitzung dem Protokoll als Anlage beigefügte Fotos von dem Bereich.

 

Frau Kuschel-Eisermann ergänzt, die BV Hohenlimburg habe der geplanten Maßnahme zugestimmt.

 

Herr Dr. Bieker, Fachbereichsleiter Fachbereich Ökologische Gemeinwohlleistungen RVR Ruhr Grün, erläutert, dass die Anforderungen an die Verkehrssicherheit im Bereich der Ruine Raffenburg als Aussichtspunkt sehr hoch seien. Der gefährdete Bereich sei abgesperrt worden, bis eine Entscheidung seitens des RVR gefällt werde. Selbst ein Hochklettern an den Bäumen sei aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen nicht mehr gestattet, da die abgängigen Buchen schwer einschätzbar seien. Daher könnten auch die Bäume nicht gekappt werden.

 

Der RVR habe eine FFH-Verträglichkeitsvorprüfung durchgeführt. Er gehe davon aus, dass durch die Entnahme der Einzelbäume keine langfristige negative Beeinträchtigung auf das FFH-Gebiet entstehe. Mit der Denkmalbehörde erfolge ebenfalls eine Absprache.

 

Herr Dr. Dr. Hülsbusch äußert seine Verwunderung, dass die Maßnahme jetzt so dringlich sei; die Bäume seien im vergangenen Jahr auch schon abgestorben gewesen. Er plädiert für eine Durchführung ab Oktober. Herr Dr. Bieker verweist auf die Dienstanweisung Artenschutz im Wald des Landes NRW, hiernach gehe die Brut- und Setzzeit bis Ende Juli.

 

Auf die Frage von Frau Selter, ob der Bereich mit klimaresilienten Bäumen wieder aufgeforstet werde, antwortet Herr Dr. Bieker, dass aufgrund der FFH-Rechts nur Bäume, die zum FFH-Lebensraumtyp passen, angepflanzt werden dürfen. Aufgrund der Kleinräumigkeit der betroffenen Fläche würde aber eine Wiederanpflanzung nicht durchgeführt. Im Bereich der Ruine werde mit der Stadt Hagen ein Pflegekonzept entwickelt.

 

Herr Gockel berichtet von aktuellen fachlichen Diskussionen bzgl. der Wiederaufforstung in FFH-Gebieten. Er spricht sich hier für eine Naturverjüngung durch die Buche in dem betroffenen Bereich aus. Weiterhin erläutert er, dass die Verbotstatbestände des § 39 (5) Bundesnaturschutzgesetz nicht im Wald gelten und verweist ebenfalls auf die Dienstanweisung, wonach die Belange des Artenschutzes bei den verschiedenen forstlichen Maßnahmen aufgeführt seien. Es bedürfe keiner naturschutzrechtlichen Genehmigung.

 

Herr Dr. Dr. Hülsbusch plädiert, dem RVR ein Abstimmungsergebnis an die Hand zu geben und beantragt, die Fällung motormanuell und erst ab August durchzuführen.

Reduzieren

Beschluss:

 

Der Naturschutzbeirat empfiehlt dem Regionalverband Ruhr, die Fällung motormanuell und mit Hinblick auf die Brut- und Setzzeiten erst ab dem 01.08.2024 durchzuführen.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

LNU NRW e. V.

3

 

 

BUND NRW e. V.

1

 

 

NABU NRW e. V.

2

 

 

WLV e. V.

 

 

 

LFV NRW e. V.

1

 

 

LJV NRW e. V.

1

 

 

LSB NRW e. V.

1

 

 

LVG NRW e. V.

1

 

 

LV WLI e. V.

1

 

 

SDW NRW e. V.

1

 

 

WBV NRW e. V.

 

 

 

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

12

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

 

Reduzieren

Anlagen