30.04.2024 - 4.3 Naturschutzrechtliche Befreiung gem. § 67 (1) N...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Frau Selter teilt mit, bereits im Jahr 2023 habe es eine gemeinsame Besprechung mit der Verwaltung, Herrn Blauscheck und ihr über die Veranstaltungen im Bereich des Wasserschlosses Werdringen gegeben. Die Inanspruchnahme der Allee zum Wasserschloss für Stände habe sie abgelehnt. Diese Eckpunkte dieser Besprechung seien in die Vorlage aufgenommen.

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Beschluss:

 

Der Naturschutzbeirat spricht sich für die Erteilung einer naturschutzrechtlichen Befreiung gemäß § 67 (1) Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz für die Durchführung der Veranstaltungen „Museumsfest“, „Fossilientag/Mineralienbörse“ sowie „Weihnachtsmarkt“ in den Jahren 2024 bis 2026 im geschützten Landschaftsbestandteil 1.4.2.7 „Wasserschloss Werdringen“ aus.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

LNU NRW e. V.

3

 

 

BUND NRW e. V.

1

 

 

NABU NRW e. V.

2

 

 

WLV e. V.

 

 

 

LFV NRW e. V.

1

 

 

LJV NRW e. V.

1

 

 

LSB NRW e. V.

1

 

 

LVG NRW e. V.

1

 

 

LV WLI e. V.

1

 

 

SDW NRW e. V.

1

 

 

WBV NRW e. V.

 

 

 

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

12

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=4131&TOLFDNR=344798&selfaction=print