30.04.2024 - 4.1 Bebauungsplan Nr. 8/16 (676) Wohnbebauung nördl...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

TOP I.4.1 und TOP I.4.2 werden zusammen beraten.

 

Frau Selter berichtet, sie habe sich die Örtlichkeit angesehen und erläutert die Situation anhand eines Luftbildes. Sie äußert ihre Bedenken, die Hecke für das Vorhaben zum Teil zu roden. Es sei ein ökologischer Verbund von hohem Stellenwert. Im Umweltbericht werde mehrfach beschrieben, dass ein erheblicher Eingriff stattfinden werde. Ebenfalls kritisiert sie, dass der Ausgleich in Dahl im Wald stattfinden solle. Die Kompensation solle im näheren Umfeld der Bebauung stattfinden.

 

In der Sitzung des Naturschutzbeirat vom 06.12.2016 ist die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens unter den Vorlagen 1043/2016 und 1050/2016 bereits behandelt worden. Sie liest den Beschluss vor.

 

Frau Schweda, Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung, stellt das Vorhaben vor. Ursprünglich sei vorgesehen gewesen, die gesamte Hecke zu überplanen. Nach aktuellem Planungsstand sollen ca. 50 % der Hecke für Erschließungsstraßen in Anspruch genommen, die anderen 50 % als zu erhalten festgesetzt. Kompensationsflächen seien im westlichen Planbereich festgesetzt. Der restliche Kompensationsbedarf, der nicht vor Ort abgedeckt werden könne, werde aus einem Ökokonto in Dahl realisiert.

 

Herr Alda verweist auf die Historie, bereits in der Zeit 2008/2009 sei über die Planungen intensiv diskutiert worden; aufgrund der Ablehnung des Landwirtes und der Ablehnung der Zuwegungen erfolgte eine Ablehnung; eine weitere Beratung erfolgte in der Zeit 2016. Die Gehölze standen seinerzeit noch nicht, es war landwirtschaftliche Fläche. Er fragt, warum jetzt die Planungen wieder zur Beratung anstünden.

 

Frau Schweda teilt mit, dass die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens in der Ratssitzung am 15.12.2016 beschlossen worden sei. Der rechtskräftige Bebauungsplan sah über ein größeres Teilgebiet eine Sportplatzfläche vor. Aufgrund des Bedarfes an qualifiziertem Wohnraum statt Sportplatz soll nun eine Nachplanung erfolgen. Die frühzeitige Beteiligung erfolgte 2019 und aktuell sei das Verfahren in der Offenlage.

 

Aus Sicht von Herrn Welzel sei es eine sehr wertvolle Landschaft mit Strukturvielfalt und vielfältigen Lebensräumen und er bedauere die Bebauung. Auch würde eine Bebauung direkt bis an die Hecke eine Grenzwirkung entfalten und zu einer Verminderung der Hecke führen. Ebenso würde die Bebauung die vorhandene Streuobstwiese als Kompensationsfläche beeinträchtigt. Er spricht sich eher für eine Schließung von Baulücken aus.

 

Frau Schweda erläutert, dass nicht das gesamte Plangebiet diese hohe ökologische Wertigkeit besitze und es innerhalb der Stadt Hagen nicht allzu viele passende Baulücken gebe.

 

Herr Gockel stellt nochmal klar, dass der Rat den Beschluss zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens im Jahr 2016 gefasst habe. Damit sei die Verwaltung mit der Aufstellung des Bebauungsplans beauftragt. Es sei jetzt nicht mehr der Zeitpunkt, grundsätzlich die Bebauung in diesem Bereich in Frage zu stellen. Er stellt die Ökokonten sowie dessen Prinzip vor. In Hagen führen eine Privatperson sowie der RVR ein Ökokonto. Bzgl. der von Herrn Dr. Dr. Hülsbusch angesprochene Darstellung und Information bzgl. der Kompensationsflächen verweist Herr Gockel auf technische Schwierigkeiten bei der Überführung in das vom Land vorgegebene System. Frau Selter kündigt an, es werde zu diesem Thema einen Austausch mit dem Naturschutzbeirat in Form einer Arbeitsgruppe geben.

 

Frau Kuschel-Eisermann fragt bzgl. der Aussagen im Landschaftspflegerischen Fachbeitrag, Kapitel 6.2.2 „Wasser“ und 6.2.3 „Klima/Luft“ zu den erheblichen Beeinträchtigungen, die sich ihrer Meinung nach widersprechen. Frau Schweda erläutert die unterschiedlichen Phasen (baubedingt, anlagebedingt, nutzungsbedingt), die auch differenziert betrachtet und bewertet werden während. Durch entsprechende Maßnahmen können die erheblichen Beeinträchtigungen ausgeglichen werden.

 

Frau Schweda stellt nochmal klar, die Kompensationsmaßnahme Streuobstwiese habe nichts mit dieser Baumaßnahme zu tun, sondern sei eine Verpflichtung aus dem bestehenden Bebauungsplan Sportplatz. Die Kompensationsfläche von dieser geplanten Bebauung sei nie woanders geplant gewesen. Die Planung sah schon immer die Teilkompensation im Westen des Plangebietes vor. Zur Offenlage konnte eine detaillierte Kompensation dargestellt werden, was in der Phase der frühzeitigen Beteiligung nicht möglich war. Es erfolgte keine Reduzierung der Kompensationsflächen im Laufe des Verfahrens.

 

Herr Welzel und Herr Dr. Dr. Hülsbusch bekräftigen nochmal, dass durch das Heranrücken der Bebauung die Kompensationsfläche Streuobstwiese und die Hecke entwerten werden. Es komme zu einem äußeren Störfaktor. Dadurch sei das Vorhaben aus seiner Sicht nicht zulässig.

 

Herr Dr. Dr. Hülsbusch beantragt den ablehnenden Beschluss.

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Beschluss:

 

Der Naturschutzbeirat lehnt den vorgelegten Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 8/16 (676) Wohnbebauung nördlich der Straße Kuhlen Hardt ab.

 

Begründung:

Die heranrückende Bebauung an die vorhandene Kompensationsmaßnahme (Streuobstwiese) und die teilweise Inanspruchnahme der vorhandenen Hecke durch die Anlage von Verkehrsflächen wirken als äere Störfaktoren und führen zu einer Entwertung dieser Grünstrukturen. Dieses hat zur Folge, dass diese Kompensationsmaßnahme aus Sicht des Naturschutzbeirats nicht mehr die Wertigkeit besitzt, die seinerseits Voraussetzung war, um entsprechend kompensieren zu können.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

LNU NRW e. V.

3

 

 

BUND NRW e. V.

1

 

 

NABU NRW e. V.

2

 

 

WLV e. V.

 

 

 

LFV NRW e. V.

1

 

 

LJV NRW e. V.

 

1

 

LSB NRW e. V.

1

 

 

LVG NRW e. V.

1

 

 

LV WLI e. V.

1

 

 

SDW NRW e. V.

1

 

 

WBV NRW e. V.

 

 

 

 

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

11

Dagegen:

1

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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