12.03.2024 - 10.1 Drucksachennummer 0957/2023Bebauungsplan Nr. 1/...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

[Die Behandlung des TOPs erfolgte nach TOP 7.2.]

 

Die Drucksachennummer 0957/2023 ist als Anlage zum Protokoll beigefügt.

 

Frau Selter hat zu Beginn der Sitzung die Aufnahme dieser Drucksachennummer beantragt. Es ginge ihr darum, diesen Bebauungsplan auf die Tagesordnung zu nehmen, damit der Naturschutzbeirat frühzeitigt beteiligt werde. Auch im innerstädtischen Bereich solle der Naturschutzbeirat Empfehlungen äußern können.

 

Sie verweist auf das Bebauungsplanverfahren Buschstraße, wo die Beteiligung des Naturschutzbeirats zu spät gewesen sei, die Bäume seien schon gefällt worden, und sie hätte keine Möglichkeit zur Stellungnahme gehabt. Es gehe ihr darum, im Gremium abzuklären, wie sich auch zukünftig der Naturschutzbeirat verhalte.

 

Herr Gockel verweist auf die Liste der Beteiligungen des Naturschutzbeirats, die vom Haupt- und Finanzausschuss beschlossen wurde und als Bestandteil der Geschäftsordnung des Naturschutzbeirats aufgenommen wurde. Er erklärt, dass eine Beteiligung gemäß der Liste hier nicht erforderlich war und die untere Naturschutzbehörde in diesem Fall auch keinen Beratungsbedarf habe. Er erläutert, dass vom Gesetzgeber auch die Naturschutzverwaltung bei solchen § 13a BauGB-Verfahren wenig Einflussmöglichkeiten hätten.

 

Frau Tommack plädiert für eine grundsätzliche Einbindung des Naturschutzbeirats in die Beratungsfolge. Sie interpretiere den Begriff “Eingriff“ in der Liste der Beteiligungen umfassender und nicht nur auf der rein rechtlichen Ebene gesehen. Rein theoretisch sei es z. B. vorstellbar, im Laufe des Verfahrens zur Erkenntnis zu gelangen, dass die Anwendung nach §13a BauGB nicht richtig sei.

 

Frau Kuschel-Eisermann beruft sich auf den § 70 des Landesnaturschutzgesetzes und leitet hierdurch die Möglichkeit der Beteiligung und Stellungnahme des Naturschutzbeirats ab. Der Naturschutzbeirat habe die Aufgabe, Fehlentwicklungen entgegenzuwirken und den zuständigen Behörden und Stellen Vorschläge und Anregungen zu unterbreiten.

 

Frau Selter sagt, der Naturschutzbeirat könne eh nur Empfehlungen geben, aber aus ihrer Sicht sei eine frühzeitige Einbindung sinnvoll, um Hinweise geben zu können.

 

Herr Gockel verdeutlicht nochmal die Entstehung und Abstimmung der Liste der Beteiligungen des Naturschutzbeirats unter Einbeziehung des Verwaltungsvorstandes und der Politik; abseits dieser Absprachen werde er keine Zusagen machen, den Naturschutzbeirat zu beteiligen.

 

Herr Alda schließt sich den Ausführungen von Herrn Gockel an. Er verstehe nicht, warum diese abgestimmte Liste jetzt wieder nachinterpretiert werden solle.

 

Frau Selter gehe es darum, das Thema mit der Verwaltung und im Gremium zu besprechen, mit der Verwaltung abzuklären, ob zukünftig bei vergleichbaren Vorlagen schon frühzeitig die Aufnahme auf die Tagesordnung des Naturschutzbeirats geschehe und um frühzeitig abzuklären, ob Belange des Naturschutzbeirats betroffen sein könnten.

 

Sie liest den Beschluss der Drucksachennummer 0957/2023 vor, aus ihrer Sicht könne diesem zugestimmt werden.

Reduzieren

Beschluss:

 

Der Naturschutzbeirat empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

 

a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Anpassung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanentwurfes

 

b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1/15 (664) Wohnbebauung Am Quambusch Verfahren nach § 13a BauGB und beauftragt die Verwaltung, den Plan einschließlich der Begründung vom 14.02.2024 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats im Internet zu veröffentlichen und öffentlich auszulegen. Die Begründung vom 14.02.2024 wird gemäß § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1/15 (664) Wohnbebauung Am Quambusch Verfahren nach § 13a BauGB liegt im Stadtbezirk Haspe, in der Gemarkung Westerbauer, Flur 5 und umfasst die Flurstücke 611, 894 (teilw.), 959 und 960. Nördlich entlang des Plangebietes verläuft die Straße Am Quambusch.

 

Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplanentwurf zu entnehmen. Der Bebauungsplanentwurf im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

chster Verfahrensschritt

Die Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfes im Internet und die öffentliche Auslegung sollen nach dem Ratsbeschluss durchgeführt werden. Parallel dazu erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

LNU NRW e. V.

3

 

 

BUND NRW e. V.

1

 

1

NABU NRW e. V.

1

 

 

WLV e. V.

1

 

1

LFV NRW e. V.

 

 

 

LJV NRW e. V.

1

 

 

LSB NRW e. V.

1

 

 

LVG NRW e. V.

 

 

 

LV WLI e. V.

1

 

 

SDW NRW e. V.

1

 

 

WBV NRW e. V.

 

 

 

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

10

Dagegen:

0

Enthaltungen:

2

 

Reduzieren

Anlagen

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=4130&TOLFDNR=343337&selfaction=print