30.11.2006 - 6.22 Reintegration von Obdachlosen durch die Arbeite...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.22
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 30.11.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:07
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Übergangsweise wird der städtische Zuschuss an die Arbeiterwohlfahrt Hagen/Märkischer Kreis bis zum 30.06.2007 in Höhe von 31.500 € weitergezahlt. Bis zu diesem Termin sollen sich AWO und Stadt in Gesprächen mit der Wohnungswirtschaft um eine Co-Finanzierung bemühen.
2. Bei der Zentrale Beratungsstelle für Wohnraumsicherung und Wohnungsnotfälle wird, sofern sich die Wohnungswirtschaft an der Finanzierung beteiligt, ab 01.07.2007 jährlich ein Betrag von 50.000 € (2007: 25.000 €) bereitgestellt, um weiter Reintegrationshilfen bei der AWO im Einzelfall in Auftrag geben zu können. Der Beitrag der Wohnungswirtschaft wird bis zu einer Obergrenze von 66,6 % auf diesen Ansatz angerechnet.
3. Sofern das Angebot der Reintegrationshilfen durch die Zentrale Fachstelle weiter in Anspruch genommen werden kann, werden zum Jahresende 2007 zur Kompensation des städtischen Anteils drei weitere als Notunterkünfte genutzte Häuser abgemietet. Die jährliche Kostenersparnis beträgt ca. 55.000 €.
