30.01.2024 - 3.3 Erforderliche Fäll- und Rodungsarbeiten zur Bau...

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Frau Selter erläutert, sie habe aufgrund der Altlastenproblematik im Vorfeld Kontakt mit Frau Siegwarth von der unteren Bodenschutzbehörde aufgenommen. Sie habe am 29.01.2024 erfahren, dass ggf. doch keine Container auf dieser Fläche aufgestellt würden. Herr Köhler erläutert, dass die Zuweisungszahlen des Landes für die Stadt Hagen nur mit einer gewissen Unsicherheit prognostiziert werden können. Die Stadt konzentriere sich aktuell auf zwei andere Flächen, die mit Blick auf die derzeitigen Prognosen ausreichend sein sollten. Sie muss aber als weitere potentielle Möglichkeit für das Aufstellen von Containern die Fläche des ehemaligen Tierheims auch weiterverfolgen.

 

Frau Tommack fragt nach der bauplanungsrechtlichen Einordnung des Grundstücks und der Perspektive. Herr Köhler verweist auf die Belastung mit Altlasten, für eine Folgenutzung müsse erst eine erforderliche Sanierung durchgeführt werden. Herr Gockel ergänzt, das Grundstück sei planungsrechtliche dem Innenbereich zugeordnet und falle unter die Baumpflegesatzung der Stadt Hagen.

 

Frau Kuschel-Eisermann berichtet, den Fraktionen sei die Rücknahme der Vorlage mitgeteilt worden. Sie spricht sich gegen eine Fällung der Bäume bei der unklaren Situation aus.

 

Auf Anfrage von Herrn Bühren, ob die Sanierung der Fläche dann durchgeführt würde, wenn jetzt keine Container aufgestellt würden, antwortet Herr Köhler, die Herrichtung würde vorangetrieben; die Sanierung sei aber von der finanziellen Mitteilbereitstellung abhängig.

 

Frau Selter stellt die geologische Ausgangsituation als schwierig für die Bebauung dar und schlägt die zeitliche Verschiebung der Baumfällung vor, wenn Klarheit über die konkrete Planung bestünde. Herr Gockel verweist darauf, dass dann ggf. in der artenschutzrechtlichen Konfliktzeit zu fällen wäre. Er erläutert, es handle sich hier um eine Mitteilung; der Naturschutzbeirat habe keine Entscheidungskompetenz. Gemäß der Baumpflegesatzung lägen die Bäume auf diesem städtischen Grundstück in der Zuständigkeit des Wirtschaftsbetriebs. Die untere Naturschutzbehörde habe keine rechtliche Einflussmöglichkeit.

 

Frau Selter und Frau Stiller-Ludwig fassen zusammen, dass der Naturschutzbeirat die geplante Baumfällung missbillige und die kritische Haltung auch in die Öffentlichkeit transportieren werde. Es gebe keinen Grund für die Fällung der Bäume, somit sei die Vorlage überholt. Die Vorlage sei an die aktuelle Sachlage anzupassen. Der Naturschutzbeirat empfehle dem Ausschuss für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität, sich nochmal dieses Themas anzunehmen und um an die angepasste Sachlage zu entscheiden. Der Naturschutzbeirat spreche sich gegen eine Fällung der Bäume auf Vorrat aus. Frau Selter wird die Haltung des Naturschutzbeirats in die Sitzung des Ausschusses für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität transportieren.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=4129&TOLFDNR=341516&selfaction=print