30.01.2024 - 4.5 Ersatzbaustoffverordnung - Verwendung von Recyc...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Frau Stiller-Ludwig bittet die Verwaltung um eine Vorstellung, was die neue Verordnung für die konkrete Arbeit des Naturschutzbeirats bedeute, welche Konsequenzen sich daraus ergeben, z. B. beim Waldwegebau.

 

Herr Gockel erläutert, auf Bundesebene seien verbindliche Normen zum Einsatz dieser mineralischen Ersatzbaustoffe entwickelt worden. Im Ergebnis der verwaltungsinternen Prüfungen können diese Normen nicht durch die Festsetzungen des Landschaftsplans außer Kraft gesetzt werden. Bei dem ordnungsgemäßen Einsatz nach dieser Ersatzbaustoffverordnung gehe der Gesetzgeber davon aus, dass es nicht zu schädlichen Auswirkungen komme. Es bestehe keine Möglichkeit, durch Regelungen der kommunalen Satzung „Landschaftsplan“ Einfluss auf das Material zu nehmen. Gleichwohl bedürfe es weiterhin einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung von den Verboten des Landschaftsplans. Frau Stiller-Ludwig kritisiert, dass durch solche bundesweiten Regelungen die rechtliche Möglichkeit zur Gefahrenabwehr ad adsurdum geführt werde.

 

Herr Bühren, der die Aufnahme dieses Thema auf die Tagesordnung anregte, erläutert den praktischen Umgang mit der neuen Verordnung. Der Grund für die Ersatzbaustoffverordnung sei die Ressourcenschonung durch einen verminderten Einsatz von geogenem Material aus Steinbrüchen. Durch die Verordnung seien diese Recyclingstoffe den geogenen Schottern gleichgestellt. Wasser- und abfalltechnisch sehe er die neue Verordnung kritisch.

 

Frau Raschke beantragt 1. Lesung und bittet um einen Vortrag einer fachkundigen Person über die Änderungen durch die Ersatzstoffverordnung, gezielt auf die Belange des Landschaftsschutzes. Herr Gockel wiederholt seine Darstellung der fehlenden Einflussnahme bei Einhaltung der Normen. Aus seiner Sicht sei dem nichts Weiteres Naturschutzfachliches mehr hinzuzufügen.

 

Frau Stiller-Ludwig fragt, ob das Sanierungsrecht auch schon auf die neue Verordnung abgestimmt sei. Aktuell würde die Flächen mit den seinerzeit fachgerecht eingebrachten Ascheschlacken aus der 1970er/80er Jahre saniert. Sie befürchte, dass durch die neue Verordnung zukünftig Altlastenflächen entstünden.

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Beschluss:

 

Der Naturschutzbeirat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

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Abstimmungsergebnis:

 

x

Der Naturschutzbeirat beschließt einstimmig bei einer Enthaltung, den Tagesordnungspunkt in 1. Lesung zu behandeln.

 

 

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Anlagen zur Vorlage