25.04.2024 - 7.3 Teiländerung des Flächennutzungsplanes Nr. 106 ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Panzer hält die Schaffung von Wohnraum in Form von Einfamilienhäusern für nicht zielführend. Herr Meier ist gegenteiliger Ansicht und begrüßt das Bauvorhaben.

Frau Graf stellt die Frage, ob die Versickerung in diesem Bereich zu Problem führen könnte. Herr Dr. Diepes kann diese Bedenken zerstreuen. Er stellt darüber hinaus klar, dass die Nachfrage nach qualifiziertem Bauland nach wie vor groß ist. Dieses Bauvorhaben enthält 60 Wohneinheiten gemischt in Einfamilienhäusern, Doppelhäusern und Mehrfamilienhäusern. Die Frage von Frau Bartscher, ob auch der soziale Wohnungsbau eingeschlossen ist, muss Herr Dr. Diepes verneinen. Frau Freund sorgt sich um das Ergebnis der Umweltprüfung. Herr Dr. Diepes veranschaulicht die Vorteile der verschiedenen Ausgleichsflächen. Es folgt ein Austausch über das weitere städtebauliche Vorgehen.   

 

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen den folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplanes Nr. 106 Kuhlerkamp und beauftragt die Verwaltung, den Plan einschließlich der Begründung vom 09.04.2024 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats im Internet zu veröffentlichen und öffentlich auszulegen. Die Begründung vom 09.04.2024 wird gemäß § 5 Abs. 5 BauGB dem Plan beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Geltungsbereich

 

Der Geltungsbereich der Teiländerung des Flächennutzungsplanes Nr. 106 liegt im Stadtbezirk Mitte im Ortsteil Kuhlerkamp. Das Plangebiet wird im Norden/Nordosten durch Wohnbebauung an der Dorotheenstraße und Rudolfstraße und im Osten durch die Straße Kuhlen Hardt begrenzt. Im Süden/Südwesten grenzen eine Hecke, eine Streuobstwiese und die Obere Spiekerstraße an. Westlich des Plangebiets liegt eine Kleingartenanlage. Nordwestlich wird das Umfeld des Plangebietes von Grünland dominiert.

 

Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Teiländerungsentwurf zu entnehmen. Der Entwurf im Maßstab 1:3000 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Nächster Verfahrensschritt

 

Die Veröffentlichung des Teiländerungsentwurfes im Internet und die öffentliche Auslegung sollen nach dem Ratsbeschluss durchgeführt werden. Parallel dazu erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

4

 

 

SPD

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

 

3

 

AfD

1

 

 

Hagen Aktiv

 

 

 

Die PARTEI

 

 

1

FDP

1

 

 

Die Linke

 

1

 

 

 

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

10

Dagegen:

4

Enthaltungen:

1

 

 

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Anlagen zur Vorlage