12.03.2024 - 6.1 Verwendung der bezirksbezogenen Mittel nach § 3...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Masuch spricht sich der Höhe nach gegen die Mittelvergabe für den Mittelaltermarkt aus. Sie wünscht eher die Förderung von Gemeinschaft und Integration.

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte stellt aus ihren bezirksbezogenen Mitteln für das Jahr 2024 insgesamt 26.390,-- €r die folgenden Verwendungszwecke

zur Verfügung:

 

Lfd. Nr.

Maßnahme

Betrag

1

Flower Baskets (Blumenkästen) an Laternen der Innenstadt

1500,00

2

Muschelsalat:

Zweiteiliges Programm: Zirkustheaterstück und Jonglage Performance

5.000,00

3

Aufbringung von

Sanierputz im Treppenaufgang des Bismarckturmes

3.500,00

4

Stadtteilfest Altenhagen, initiiert durch Grüne Brücke e.V., an einem Wochenende im September oder Oktober

1.500,00

5

Eat my shorts - Hagener Kurzfilmfestival

3.000,00

6

Kita Martin-Luther-Kirche:

Ausstattung Snoezelenraumr U3-Bereich

1.150,00

7

Kita Boeler Straße 39:

Multispielturm

2.000,00

8

Familienzentrum Mitte:

Fahrzeuge für das Außengelände

1.620,00

9

Kita Cuno-Villa:

Taschenwegen/Ordnungswagen und Teppich

1.120,00

10

Kita Wehringhauser Wühlmäuse:

2x Großbaustelle „Festung“, alternativ 2x „Haus“

2.500,00

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

4

 

 

SPD

4

 

 

ndnis 90/ Die Grünen

2

 

 

AfD

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die PARTEI

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke

1

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

16

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

Lfd. Nr.

Maßnahme

Betrag

11

Zuschuss an die Hagener Citygemeinschaft für den Mittelaltermarkt im Rahmen der Veranstaltung „Hagen blüht auf“

3.500,00

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

4

 

 

SPD

4

 

 

ndnis 90/ Die Grünen

2

 

 

AfD

2

 

 

Hagen Aktiv

 

1

 

Die PARTEI

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke

1

 

 

 

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

15

Dagegen:

1

Enthaltungen:

0

 

 

Die Zuschüsse werden bis zum 15. Oktober 2024 befristet. Die Umsetzung der Maßnahmen und das Abrufen der Zuschüsse mit der Vorlage der Verwendungsnachweise sind bis dahin sicherzustellen. Ansonsten gelten die Zuschüsse als widerrufen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Zuschussempfänger auf diese Regelung hinzuweisen.

 

 

 

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Siehe Anlage.

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Anlagen

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