26.10.2006 - 7 Anfragen gemäß § 6 Abs. 8 der Geschäftsordnung ...

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Wortprotokoll

Herr Feste stellt die folgenden Fragen zum Thema Rheinkalk an Herrn Dr. Bleicher:

1.) Wie sieht der derzeitige Sachstand aus und von welcher Zeitschiene bis zur Entscheidung muss nach heutigem Sachstand ausgegangen werden?

2.) Inwieweit tangieren die Interessen der Firma Bilstein und der Firma Heermann mit den Interessen von Rheinkalk, vor dem Hintergrund des hydrologischen Gutachtens, das von der Firma Rheinkalk erstellt worden ist? Sofern es unterschiedliche Interessen gibt, möchte Herr Feste wissen, ob es die Möglichkeit eines Interessenausgleichs gesehen wird.

 

Zu der zweiten Frage teilt Herr Dr. Bleicher mit, dass die Firma Rheinkalk einen Antrag gestellt hat, für den die Durchführung eines wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren erforderlich ist. Sinn eines solchen Planfeststellungsverfahrens ist, dass alle geltend gemachten privaten und öffentlichen Interessen untereinander ausgeglichen werden sollen, um eine gerechte Lösung zu erzielen.

Zur ersten Frage weist Herr Dr. Bleicher darauf hin, dass im Mai 2006 der Erörterungstermin stattgefunden hat, zu dem rd. 3.500 private Einwendungen eingegangen sind. Beim Großteil der Einwendungen handelt es sich um Standardeinwendungen; rd. 100 sind jedoch solche, die sich mit der Problematik sehr detailliert auseinander setzen. Aus dem Erörterungstermin haben sich auch noch eine Vielzahl neuer Gesichtspunkte ergeben. Die Firma Rheinkalk ist bereit, auf diese einzugehen (z. B. Suche nach Ausgleichsflächen im Stadtgebiet). Sobald das Verfahren entscheidungsreif ist, wird ein seitens der Verwaltung aufbereiteter Bescheidentwurf in die Politik eingebracht. Ursprünglich war dies für 2006 vorgesehen. Aufgrund der vielen Probleme und der unterschiedlichen Interessen, die auszugleichen sind, ist dies nicht mehr möglich. Ein genauer neuer Zeitpunkt kann heute auch noch nicht benannt werden.

 

Herr Dr. Bücker möchte wissen, welche Auswirkungen die Mehrwertsteuererhöhung auf die Finanzierung des Emil-Schumacher-Museums haben wird. Seiner Erkenntnis nach würde der Bau dadurch rd. 700.000 € teurer. Er möchte wissen, wie diese steuerlich bedingten Mehrkosten kompensiert werden sollen.

 

Herr Gerbersmann erläutert, dass das Land die Mehrkosten mit einer Obergrenze von rd. 4 Mio. € gedeckelt hat. Die Höhe der Mehrkosten, die entstehen, lassen sich erst feststellen, wenn alle Submissionen abgeschlossen sind. Zunächst wird dann versucht, die Mehrkosten im Bauprojekt selbst auszugleichen. Sollte dies nicht gelingen, so sind weiterführende Überlegungen anzustellen.

 

Herr Finck weist darauf hin, dass in seiner Fraktion Bürger für Hagen der Flyer "Saubere Stadt" zur Information verteilt worden ist. Aus dem Flyer geht hervor, welche Gebühren bei bestimmten Verstößen (z. B. Verunreinigungen durch Hundekot) erhoben werden. Herr Finck bittet um schriftliche Information welche Einnahmen - aufgeschlüsselt auf die einzelnen Bereiche - erzielt worden sind.

 

Herr Dr. Fischer sichert die schriftliche Beantwortung durch die Verwaltung zu.

 

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