26.10.2006 - 6.9 Programm zur Sanierung der städtischen Gebäude
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.9
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 26.10.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:04
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte
- Bearbeitung:
- Holger Klinkmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Röspel begrüßt im Namen der CDU-Fraktion die Vorlage und bittet darum, dass - wenn die detaillierte Liste mit einem Volumen in Höhe von 15 Mio. von der Verwaltung erstellt worden ist - diese erneut dem Haupt- und Finanzausschuss zur Beratung vorgelegt wird. In einem zweiten Schritt ist dann zu überlegen, wie der restliche Sanierungsaufwand in einem Volumen von bis zu 40 Mio. abgearbeitet wird.
Frau Herms schließt sich im Namen der SPD-Fraktion den Worten von Herrn Röspel an und bittet darum, die Liste auch den Fachausschüssen (z. B. Schul-, Sport- und Freizeitausschuss, Betriebsausschuss GWH) zur Beratung zur Verfügung zu stellen.
Herr Riechel bewertet im Namen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen die Vorlage dem Grundsatz nach ebenfalls positiv. Er hält bei der Liste jedoch Nachbesserungen für erforderlich (z. B. bezüglich der Vollständigkeit, Ergänzung der Wertermittlung, Zustandsbeschreibung der Objekte, Beschreibung des Modernisierungsaufwandes der Größenordnung nach, die Prüfung der Effekte der Finanzierungsmodelle bezogen auf die Liquidität / Kreditfähigkeit der Stadt und der GWH und die Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept sowie das Vornehmen einer Nutzen- und Wirtschaftlichkeitsabschätzung).
Herr Thielmann bewertet die hier erfolgte Auflistung als eine Selbstverständlichkeit für eine Stadt in der Größenordnung von Hagen. Der Betrag von rd. 36 Mio. , der in 2007 / 2008 eingesetzt werden soll, um die städtischen Gebäude zu sanieren zeigt, dass hier ein nicht unerhebliches Volumen an Modernisierungsaufwand geschoben worden ist.
Er stimmt Herrn Riechel dahingehend zu, dass eine Festlegung erfolgen muss, welche Gebäude abgängig sein werden, um dies bei den erforderlichen Modernisierungsmaßnahmen entsprechend berücksichtigen zu können.
Herr Romberg stimmt Herrn Riechel zu, dass es sich bei der Auflistung um ein erstes Gerüst handelt. Dies war jedoch auch so vorgesehen, weil es einer erheblichen weiteren Bearbeitung bedarf, um all die angesprochenen Punkte zu ermitteln. Herr Romberg weist darauf hin, dass das Vermögen der Stadt Hagen um rd. 12 Mio. Eigenkapital sinken würde, wenn die Finanzierung nicht über die Rücklage erfolgen würde. Er möchte wissen, wie diese 12 Mio. zu bewerten sind, wenn man sie im Zusammenhang mit dem städtischen Vermögen betrachtet. Herr Romberg konkretisiert seine Frage dahingehend, dass er wissen möchte, ob Modell A oder B günstiger für die Stadt - auch im Hinblick auf die Vergabetechniken - ist.
Herr Eschenbach bittet darum, dass die Auflistung der Gebäude auch an die Bezirksvertretungen weitergeleitet wird, damit auch hier eine inhaltliche Beratung erfolgen kann. Eine Zuordnung nach Bezirken wäre darüber hinaus ebenfalls wünschenswert.
Herr Gerbersmann antwortet auf die Frage von Herrn Riechel, dass noch nicht für alle Gebäude die Buchwerte hinterlegbar sind. Die Ermittlung erfolgt im Rahmen des NKF, ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Die Fertigstellung muss bis zum 01.01.2008 erfolgen. Zu diesem Zeitpunkt werden dann auch die Werte aller städtischen Immobilien vorliegen. Die Auswirkungen auf die Liquidität sind in der Vorlage beschrieben. Bei der Aufstellung der Eröffnungsbilanz ist es möglich, durch die Absetzung bestimmter Instandhaltungsrückstellungen Maßnahmen, die in der zweiten Welle kommen werden, zu finanzieren. Dies ist bilanzneutral, jedoch ist hierfür eine Liquidität erforderlich, die die Stadt nur durch Aufnahme von Krediten gewährleisten kann. Ähnliches gilt auch für die Finanzierung der ersten Welle, wobei hier nicht Instandhaltungsrückstellungen aufgelöst werden, sondern die Rücklage aufgelöst wird. Auch hierfür gilt, dass eine Liquidität erforderlich ist, die nur durch Kredite erzielt werden kann. Das Ganze, so die Aussage in der Vorlage, soll so refinanziert werden, dass in einem Volumen von rd. 4,5 Mio. - nach Modernisierung der Objekte - auf Dauer die Zuschüsse für die "außerordentlichen Instandhaltungsmaßnahmen", die GWH sonst erhalten hat, nicht mehr getätigt werden. Mit den dann eingesparten Zuschüssen soll die Stadt Hagen dann in die Lage versetzt werden, Zins und Tilgung für die Kredite in dem in der Vorlage geschilderten Zeitraum zu tätigen. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, in der ersten Welle rd. 15 Mio. und in der zweiten Welle rd. 40 Mio. zu investieren. Der Gesamtbetrag in Höhe von rd. 89 Mio. ist nicht finanzierbar. Herr Gerbersmann weist darauf hin, dass die Gebäude, die sich in der Liste für 2007 / 2008 wiederfinden, aus Sicht der Verwaltung auch diejenigen sind, die mittel- bis langfristig erhalten werden sollen, da auf ihre Nutzung nicht verzichtet werden kann. Dies betrifft jedoch nicht die gesamte Liste, so dass sich die Verwaltung von der Politik beauftragen lassen möchte, die Maßnahmen in einem Volumen von rd. 40 Mio. unter den genannten Kriterien auszuwählen.
Herr Gerbersmann erklärt weiter, dass aus Sicht der Verwaltung der Finanzierungsvorschlag des Modells B der bessere ist. Die Frage von Herrn Romberg gibt Herr Gerbersmann zur Beantwortung an Herrn Schierau weiter.
Herr Schierau antwortet zunächst auf die Frage von Herrn Riechel zu den Kosten für den Kassenkredit. Wenn die rd. 15 Mio. in 2007 am Ende des Jahres der GWH zur Verfügung gestellt worden sind, wird die Stadt bei der momentanen Verzinsungslage von 3,5 %, 525.000 Kassenkredit zahlen müssen, sofern es bei dem Zinssatz von 3,5 % bleiben wird.
Auf die Frage von Herrn Romberg, woraus die rd. 12 Mio. resultieren, teilt Herr Schierau mit, dass in 2007 noch einmal eine Rücklagenentnahme getätigt werden kann. Dies ist in 2008 nicht mehr möglich, weil es aufgrund des NKF die Rücklage nicht mehr geben wird. Das Instrumentarium soll jedoch in 2007 noch einmal genutzt werden. Es werden die rd. 10 Mio. zuzüglich der 5 Mio. , die GWH in jedem Fall erhält, genommen werden. Dann wären rechnerisch nur noch rd. 74 Mio. abzudecken. Hierzu verweist Herr Schierau auf die von Herrn Gerbersmann bezüglich der zukünftig einsparbaren Zuschüsse an die GWH getätigten Aussagen. Es wurde, da auch die GWH Kredite aufzunehmen hätte, ein Zins- und Tilgungsplan aufgebaut, bei dem davon ausgegangen wurde, dass die GWH für einen Zeitraum von 12 Jahren einen Kredit aufnimmt, der eine Tilgung von rd. 6,5 bzw. 6,6 % bedingt. Es wurde weiter davon ausgegangen, dass das derzeitige Zinsniveau etwa 4 % ausmacht. Danach hätte die GWH eine jährliche Schuldenlast, die durch die Stadt zu zahlen wäre, in Höhe von 10,6 % von rd. 42 Mio. , also ca. 4,5 Mio. /Jahr. Multipliziert man dies mit 12 Jahren für die gesamte Laufzeit, ergibt sich daraus die Summe in Höhe von rd. 54 Mio. . Es entsteht durch die durchgeführten Sanierungen ein Wertzuwachs von rd. 42 Mio. , dem ein Lieferantenkredit - den die GWH der Stadt in Rechnung stellt und der bei der Stadt als Verbindlichkeit in die Bilanz einzubuchen ist - in Höhe von rd. 54 Mio. gegenüber steht. Dies gilt jedoch nicht direkt für das erste Jahr, weil die GWH die Maßnahmen nicht sofort in diesem Jahr durchführen und kreditieren können wird, sondern dies wird sich stufenweise entwickeln. Für die Durchführung wird ein Zeitraum von vier bis fünf Jahren angenommen. Dieser Zeitraum ist auch notwendig, um die Rückstellung für die Sanierung nach NKF auflösen zu dürfen.
Herr Dr. Schmidt weist darauf hin, dass nicht nur Immobilien, sondern auch Sportstätten betroffen sind. Hier gilt es ebenfalls zu ermitteln, welche Sportstätten künftig noch benötigt werden. Er hält es für sinnvoll, dies in der Liste mit einzubauen. Er hält es für erforderlich, dass sich der Sportbereich der allgemeinen Diskussion anschließt und sich dem nicht mit Hinweis auf die Sportpauschale verweigern sollte.
Herr Asbeck kann nicht erkennen, dass eine politische Mehrheit für eine Investition in einer Größenordnung von 3,5 Mio. im Verwaltungshochhaus zu erzielen ist. Er weist darauf hin, dass im Zusammenhang mit dem Bau der Neuen Mitte bereits rd. 4 Mio. für die dringendsten Sanierungsmaßnahmen im Verwaltungshochhaus bereitgestellt wurden. Es ist daher nicht erkennbar, wofür jetzt weitere 3,5 Mio. aufgewendet werden müssten. Er bittet, dass die Verwaltung dies in der weiteren Bearbeitung frühzeitig zu überdenken.
Frau Grebe bittet die Politik, sich konstruktiv in die Benennung derjenigen Objekte, von denen man sich künftig trennen kann, einzubinden. Sie sichert zu, dass der Hinweis von Herrn Asbeck Berücksichtigung finden wird.
Herr Dr. Fischer sichert zu, dass die konkretisierte Auflistung zur Beratung in die Bezirksvertretungen, Fachausschüsse und den Haupt- und Finanzausschuss eingebracht wird.
Beschluss:
1. Der Rat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, zunächst ein erstes Sanierungspaket nach dem in der Begründung beschriebenen Modell B mit einem Volumen von bis zu 15 Mio. zusammenzustellen, in dem die dringlichsten Maßnahmen enthalten sind, bei denen zweifelsfrei feststeht, dass diese Gebäude auch in 10 bis 15 Jahren noch entsprechend ihrer derzeitigen Zweckbestimmung benötigt werden. Diese Maßnahmen werden im Haushaltsjahr 2007 aus der normalen Jahresrate für Instandsetzungsmaßnahmen von 5 Mio. und einer zusätzlichen Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage in Höhe von 10 Mio. finanziert.
3. In einem zweiten Schritt ist zu prüfen, ob die restlichen betroffenen Gebäude langfristig für städtische Zwecke benötigt werden. Hiernach sind die Maßnahmen nach Dringlichkeit zu ordnen, wobei Maßnahmen aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht, der Gefahrenabwehr und des Brandschutzes Priorität genießen. Bis zum Sommer 2007 ist hieraus ein zweites Maßnahmenpaket mit einem Volumen von bis zu 40 Mio. für das Haushaltsjahr 2008 ff zu entwickeln und den politischen Gremien der Stadt vorzulegen.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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41,9 kB
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