26.10.2006 - 6.8 Über- und außerplanmäßige Ausgaben für das Haus...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Riechel stellt zur laufenden Nummer 4 "Straßenbeleuchtung" die Frage, warum die Stromkosten für die Straßenbeleuchtung in Höhe von 147.000 € als Leistung an die Stadtbeleuchtung Hagen GmbH bewilligt werden. Er weist darauf hin, dass seines Wissens nach die Gesellschaft gegründet worden ist, um zu einem Pauschalpreis, vertraglich abgesichert, die Leistung zu erbringen. Es ist ihm nicht verständlich, warum hier das Risiko von Strompreiserhöhungen wieder auf die Stadt übergeht. Gleiches gilt für die Abrechnung der Stromkosten aus dem Vorjahr.

Herr Dr. Bleicher erläutert, dass es sich um städtische Mehrkosten handelt, wofür die Stadtbeleuchtung Hagen GmbH nicht zuständig ist. Die Kosten resultieren aus der Erhöhung von Steuern und Abgaben nach KWKG und EEG (gesetzliche Grundlagen für erneuerbare Energien und Kraftwärmekopplung). Darüber hinaus handelt es sich um Kosten, die sich aus Neubaumaßnahmen, die noch nicht berücksichtigt werden konnten, ergeben. Außerdem hat die Beleuchtung an den Hochmasten der Feithstraße länger, als in den Vorjahren üblich, gebrannt.

 

Herr Riechel möchte weiter zur laufenden Nummer 14 "Innere Verrechnung Rettungsdienst (Betriebskostenabrechnung)" wissen, warum es hier keinen Grundansatz gegeben hat.

Herr Schierau erklärt, dass bei der damaligen Berechnung der Ansatz vergessen wurde. In diesem Bereich liegt ein Umlagehaushalt vor, da die Kfz-Gestellung nun durch die Feuerwehr erfolgt. Es wurde versäumt, hier die Umlage vorzunehmen.

 

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Beschluss:

 

Die in der Nachweisung (Anlage 1) einzeln aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden zur Kenntnis genommen.

 

Realisierungsdatum 09.11.2006

 

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Abstimmungsergebnis:

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

18

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=412&TOLFDNR=42912&selfaction=print