29.08.2024 - 8.3 Bebauungsplan Nr. 3/23 (715) Sonderstandort Ber...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Schweda erläutert die Vorlage.

 

Herr Romberg bezieht sich auf die Abgrenzung der Fläche und möchte wissen, warum die Wohnbebauung auf der Rehstraße ausgeschlossen sei.

 

Frau Schweda antwortet, dass die Abgrenzung aufgrund anderer baulicher Vorschriften so gewählt worden sei. Es seien nur große Flurstücke mit einbezogen worden, die auch gewerblich genutzt werden könnten.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Haspe empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:

 

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 3/23 (715) Sonderstandort Berliner Straße Verfahren nach § 13 BauGB und beauftragt die Verwaltung, den Plan einschließlich der Begründung vom 05.08.2024 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats im Internet zu veröffentlichen und öffentlich auszulegen. Die Begründung vom 05.08.2024 wird gemäß § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Im Norden wird das Plangebiet durch den großflächigen Möbelpolsterladen PODI und großflächige Transportunternehmen der Deutschen Bahn, im Osten durch gewerbliche Nutzungen, im Süden durch die Eisenbahnlinie und im Westen durch gewerbliche Nutzungen des Automobilsektors eingegrenzt.

 

Geltungsbereich

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 3/23 (715) Verfahren nach § 13 BauGB liegt im Stadtbezirk Haspe und teilweise im Stadtbezirk Mitte, in der Gemarkung Haspe und Hagen. In der Flur 11, Gemarkung Haspe, umfasst das Plangebiet Teile des Flurstücks 65 sowie das Flurstück 80. In der Flur 12, Gemarkung Haspe, umfasst das Plangebiet die Flurstücke 9, 10, 11, 12, 13, 14, 27,28, 29, 30, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 48, 49, 50, 51 und in der Flur 23, in der Gemarkung Hagen, die Flurstücke 1, Teile des Flurstücks 2, 266, Teile des Flurstücks 479 sowie Teile des Flurstücks 522.

 

Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplanentwurf zu entnehmen. Der Bebauungsplanentwurf im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

chster Verfahrensschritt

 

Die Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfes im Internet und die öffentliche Auslegung sollen nach dem Ratsbeschluss durchgeführt werden. Parallel dazu erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

4

-

-

CDU

3

-

-

Bündnis 90/ Die Grünen

1

-

-

Hagen Aktiv

2

-

-

AfD

1

-

-

 

X

  Einstimmig beschlossen

 

 

Dafür:

11

Dagegen:

-

Enthaltungen:

-

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage