06.06.2024 - 8.1 Fortschreibung des Bedarfsplanes für den Rettun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.1
- Sitzung:
-
Sitzung der Bezirksvertretung Haspe
- Gremium:
- Bezirksvertretung Haspe
- Datum:
- Do., 06.06.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB37 - Brand- und Katastrophenschutz
- Bearbeitung:
- Christel Groenmeyer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Lenke und Herr Schild erläutern die Vorlage und den Rettungsdienstbedarfsplan.
Herr Geitz möchte wissen, was ein Telenotarzt ist.
Herr Schild antwortet, dass ein Telenotarzt nicht von der Rettungswache ausrücke. Der Telenotarzt sitze in einem separaten Raum in der nähe einer Leitstelle und kann per Video- und Telefon zum Einsatz hinzugeschaltet werden. Die Vitalparameter werden elektronisch an den Telenotarzt übermittelt. Die Telenotarztzentrale habe ihren Sitz in Dortmund.
Herr Goertz erkundigt sich nach den Vor- und Nachteilen für Haspe, wenn der Rettungsdienstbedarfsplan so beschlossen werde.
Herr Lenke antwortet, dass durch den Rettungsdienstbedarfsplan die Vorhaltezeiten des Rettungsdienstes stabilisiert werden. Ebenfalls werde durch die Stationierung eines Notarztes im Ev. Krankenhaus die notärztliche Versorgung sichergestellt. Zukünftig können Patienten vorab über das Tablet in den jeweiligen Krankenhäusern angemeldet werden. Für Haspe werde die Vorgabe, zwei Rettungswagen und einen Notarzt, eingehalten. Es gebe zwischen dem Rettungsdienst der Stadt Hagen, Gevelsberg und Ennepetal eine gute überlappende Zusammenarbeit.
Frau Schneidmüller-Gaiser weist darauf hin, dass Statistiken selten das wahre Leben widerspiegeln. Im vergangenen Jahr sei eine 90-jährige Verwandte von ihr drei Stunden durch die Stadt gefahren worden, weil sie in keinem Krankenhaus aufgenommen werden konnte.
Herr Lenke antwortet, dass der Rettungsdienst das zu kompensieren, was durch das allgemeine Gesundheitssystem nicht mehr geleistet würde. Der Rettungsdienst versuche so viele Menschenleben wie möglich zu retten. Das Amt für Brand- und Katastrophenschutz habe über die Bezirksregierung und das zuständige Ministerium versucht, dass erst das Allgemeine Krankenhaus ertüchtigt werde, bevor das Johanneshospital geschlossen werde.
Frau Schneidmüller-Gaiser fügt hinzu, dass in der Zeit, in der ein Rettungswagen zwei oder drei Krankenhäuser anfahre, ein anderer Patient länger warten müsse.
Herr Lenke erklärt, dass diese Problematik und die damit verbundene Verlängerung der Transportzeiten zu Duplizität führe.
Herr Gronwald berichtet, dass er mehrfach einen Rettungswagen aus Ennepetal gesehen habe. Er möchte wissen, wer über den Einsatz des Telenotarztes entscheide und wie die gebührentechnische Abrechnung erfolge.
Herr Lenke erklärt, dass bei der Notfallindikation für einen Einsatz der Telenotarzt kein Thema sei. Der Telenotarzt werde bei Verlegungen oder Verabreichung von Medikamenten unter ärztlicher Aufsicht eingeschaltet. Die Erstalamierung des Notarztes werde nicht verhindert. Er macht deutlich, dass es sich bei dem Einsatz des Telenotarztes um eine Erweiterung und nicht um einen Ersatz handele. Wenn kein Hagener Notarzt zur Verfügung stehe, werden Notärzte aus den umliegenden Städten informiert.
Herr Schild ergänzt, dass der Notarzt und der Telenotarzt über den Kostenträger abgerechnet werden.
Herr Lenke merkt an, dass auch teilweise Notärzte per Hubschrauber angeflogen werden. Für die Gebührenabrechnung werde hier lediglich der „normale“ Einsatz eines Notarztes berechnet.
Herr Wisotzki möchte wissen, auf welcher Grundlage die Einsatzzeiten von Notärzten von 12 auf 15 Minuten verlängert wurde.
Herr Lenke antwortet, dass es neue wissenschaftliche Erkenntnisse gebe, aus dem dies hervorgehe. Die Stadt Hagen werde jedoch weiterhin an den 12 Minuten festhalten.
Herr Wisotzki bittet um eine Auflistung der jeweiligen Einsatzzeiten der Notfallrettung und der Bedienzeit für den Krankentransport für den Bereich Haspe Ost und Haspe West.
Herr Lenke sagt schriftliche Beantwortung zu.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Haspe empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:
I. Sachentscheidung
1. Der Rettungsdienstbedarfsplan 2022 für die Stadt Hagen wird beschlossen, wie er als Anlage 1 dieser Drucksache (0445/2024) beigefügt ist.
2. Die festgelegten Schutzziele werden bestätigt.
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Kostenträger im Gesundheitswesen von der Wirtschaftlichkeit des Rettungsdienstes in der Stadt Hagen überzeugt sind und die im Bedarfsplan und dessen Anlagen dargelegten personellen, organisatorischen und technischen Veränderungen refinanzieren werden. Sie erteilen ihr Einvernehmen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Prüfung der eigenen Ressourcen ein umfangreiches formelles Vergabeverfahren für die rettungsdienstlichen Leistungen, die der Träger nicht selbst stellen wird, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, unter Berücksichtigung aller potentieller Interessenten einschließlich der gewerblichen Anbieter durchzuführen.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung der im Rettungsdienstbedarfsplan ausgewiesenen Ziele mittels personeller, organisatorischer und technischer Maßnahmen unverzüglich umzusetzen und den Rettungsdienst der Stadt Hagen weiter zu entwickeln.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, den Rettungsdienstbedarfsplan jährlich zu überwachen und dabei einzelne Aspekte des Rettungsdienstes anhand von Key-Performance-Indikatoren (KPI) zu überprüfen und erforderliche Veränderungen zeitnah darzustellen.
II. Refinanzierung
1. Die Kosten des Rettungsdienstes gemäß Rettungsdienstbedarfsplan werden durch die Rettungsdienstgebühren refinanziert (neu TP0270).
2. Die Aufwendungen für die Gestellung von Notärzten, die Besetzung des Telenotarztes, von Notarzteinsatzfahrzeugen, Rettungswagen bzw. Krankentransportwagen durch gemeinnützige Hilfsorganisationen und andere externe Dienstleister fließen in voller Höhe in die Gebührenkalkulation ein.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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167,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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49,4 kB
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