14.09.2006 - 7 Anfragen gemäß § 6 Abs. 8 der Geschäftsordnung ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 14.09.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:10
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Vor dem Hintergrund des Brandes in der Requisite
des Bochumer Schauspielhauses möchte Herr Thielmann wissen, ob im
Hagener Theater die Bühnenbilder und Requisiten "brandsicher"
aufbewahrt werden. Er weist darauf hin, dass beim Theater Hagen
Brandschutzmaßnahmen, die in der Spielzeitpause durchgeführt werden sollten,
sich bis in die Spielzeit hinein erstreckt haben. Auch hierzu hätte er gerne
nähere Auskünfte.
Zur Frage der Lagerung der Bühnenbilder und
Requisiten sichert Herr Gerbersmann eine schriftliche Beantwortung zu.
Zu der Durchführung der Brandschutzmaßnahmen erläutert er, dass es eine
Prioritätenliste der abzuarbeitenden Maßnahmen gibt. Die für die diesjährige
spielfreie Zeit vorgesehenen Arbeiten haben sich aufgrund von Problemen bei der
Ausschreibung verzögert, so dass die Arbeiten bis in die Spielzeit hinein
gereicht haben. Augenblicklich wird ein Zeitplan für die künftigen Maßnahmen
erarbeitet, um eine Wiederholung dieser Situation weitestgehend ausschließen zu
können.
Herr Thielmann hat erfahren, dass in der Bezirksvertretung Nord Planungen vorgestellt
wurden oder noch vorgestellt werden sollen, wonach für den Boeler Marktplatz
eine eingeschossige Bebauung vorgesehen ist. Damit würde die tatsächliche
Bebauung möglicherweise von den bisher bereits vorgestellten und beschlossenen
Planungen abweichen, was eine erneute Vorstellung in der Politik erforderlich
machen würde.
Herr Gerbersmann hat an der Sitzung der Bezirksvertretung Nord am
13.09.2006 teilgenommen. Dort wurde nicht erklärt, dass der Bau nur
eingeschossig erfolgen soll. Es wurde hier gar nicht auf die Frage der
Geschossigkeit eingegangen, sondern lediglich diskutiert, dass der Investor die
Hängigkeit des Geländes dafür nutzen möchte, einen Drittel der unterkellerbaren
Fläche für die Errichtung von Stellplätzen zu nutzen.
Herr Weber stellt die Frage, inwieweit auf die städtischen Planungen beim Verkauf
von Grundstücken geachtet wird. In Fällen, wie beim Boeler Marktplatz, sind die
Details im Kaufvertrag festgeschrieben worden, antwortet Frau Grebe. Grundsätzlich
richtet sich die Festschreibung nach der Zielsetzung, mit der ein Grundstück
verkauft wird, so dass im Einzelfall, wenn keine Gründe dagegen sprechen, auch
ohne spezielle Bedingungen im Kaufvertrag ein Grundstücksverkauf erfolgt.
Frau Kramps möchte wissen, ob es aufgrund der Durchführung der Brandschutzmaßnahmen
zu Spielplanausfällen gekommen ist. Dies ist nicht der Fall, jedoch ist es nach
Auskunft von Herrn Gerbersmann zu Beeinträchtigungen z. B. der
Sängerinnen und Sänger gekommen, die aufgrund von Staubentwicklung bei den
Arbeiten mit Stimmproblemen zu kämpfen hatten. Bei den künftigen Arbeiten soll
dem evtl. durch eine Verlängerung der Spielpause - sofern erforderlich -
begegnet werden. Fiele diese länger als z. B. zwei Wochen aus, so würde der
Kultur- und Weiterbildungsausschuss entsprechend informiert.
