14.09.2006 - 7 Anfragen gemäß § 6 Abs. 8 der Geschäftsordnung ...

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Wortprotokoll

Vor dem Hintergrund des Brandes in der Requisite des Bochumer Schauspielhauses möchte Herr Thielmann wissen, ob im Hagener Theater die Bühnenbilder und Requisiten "brandsicher" aufbewahrt werden. Er weist darauf hin, dass beim Theater Hagen Brandschutzmaßnahmen, die in der Spielzeitpause durchgeführt werden sollten, sich bis in die Spielzeit hinein erstreckt haben. Auch hierzu hätte er gerne nähere Auskünfte.

Zur Frage der Lagerung der Bühnenbilder und Requisiten sichert Herr Gerbersmann eine schriftliche Beantwortung zu. Zu der Durchführung der Brandschutzmaßnahmen erläutert er, dass es eine Prioritätenliste der abzuarbeitenden Maßnahmen gibt. Die für die diesjährige spielfreie Zeit vorgesehenen Arbeiten haben sich aufgrund von Problemen bei der Ausschreibung verzögert, so dass die Arbeiten bis in die Spielzeit hinein gereicht haben. Augenblicklich wird ein Zeitplan für die künftigen Maßnahmen erarbeitet, um eine Wiederholung dieser Situation weitestgehend ausschließen zu können.

 

Herr Thielmann hat erfahren, dass in der Bezirksvertretung Nord Planungen vorgestellt wurden oder noch vorgestellt werden sollen, wonach für den Boeler Marktplatz eine eingeschossige Bebauung vorgesehen ist. Damit würde die tatsächliche Bebauung möglicherweise von den bisher bereits vorgestellten und beschlossenen Planungen abweichen, was eine erneute Vorstellung in der Politik erforderlich machen würde.

Herr Gerbersmann hat an der Sitzung der Bezirksvertretung Nord am 13.09.2006 teilgenommen. Dort wurde nicht erklärt, dass der Bau nur eingeschossig erfolgen soll. Es wurde hier gar nicht auf die Frage der Geschossigkeit eingegangen, sondern lediglich diskutiert, dass der Investor die Hängigkeit des Geländes dafür nutzen möchte, einen Drittel der unterkellerbaren Fläche für die Errichtung von Stellplätzen zu nutzen.

 

Herr Weber stellt die Frage, inwieweit auf die städtischen Planungen beim Verkauf von Grundstücken geachtet wird. In Fällen, wie beim Boeler Marktplatz, sind die Details im Kaufvertrag festgeschrieben worden, antwortet Frau Grebe. Grundsätzlich richtet sich die Festschreibung nach der Zielsetzung, mit der ein Grundstück verkauft wird, so dass im Einzelfall, wenn keine Gründe dagegen sprechen, auch ohne spezielle Bedingungen im Kaufvertrag ein Grundstücksverkauf erfolgt.

 

Frau Kramps möchte wissen, ob es aufgrund der Durchführung der Brandschutzmaßnahmen zu Spielplanausfällen gekommen ist. Dies ist nicht der Fall, jedoch ist es nach Auskunft von Herrn Gerbersmann zu Beeinträchtigungen z. B. der Sängerinnen und Sänger gekommen, die aufgrund von Staubentwicklung bei den Arbeiten mit Stimmproblemen zu kämpfen hatten. Bei den künftigen Arbeiten soll dem evtl. durch eine Verlängerung der Spielpause - sofern erforderlich - begegnet werden. Fiele diese länger als z. B. zwei Wochen aus, so würde der Kultur- und Weiterbildungsausschuss entsprechend informiert.

 

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