04.09.2024 - 10.1 Nutzung des Instruments "Bürgerrat"

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Einleitend geht Herr Kohaupt auf die Vorlage ein und merkt an, dass die vorherigen Gremien die Vorlage abgelehnt haben. Er weist darauf hin, Frau Corell habe in der Sitzung des Ausschusses für Bürgeranregung und Bürgerbeteiligung darauf hingewiesen, dass in einem Bürgerrat Themen von gesamtstädtischem Interesse beraten werden. Der Rat der Stadt fungiere dabei als Auftraggeber. Durch einen Bürgerrat solle das bereits bestehende Angebot der Bürgerbeteiligung ergänzt werden.

 

Herr Kohaupt macht deutlich, dass aus seiner Sicht ein Bürgerrat für die Bezirksvertretungen nicht notwendig sei. In der BV-Nord würden die Bürgerinnen und Bürger zu allen Themen informiert. In bestimmten Fällen seien auch Bürgerbeteiligungen erwünscht und wurden in der Vergangenheit bereits abgehalten. Weiterhin habe jeder Bürger die Möglichkeit nach § 24 der Gemeindeordnung in der BV einen Antrag zu stellen.

 

Er schlägt vor, die Vorlage zur Kenntnis zu nehmen.

 

Dagegen bestehen keine Bedenken.

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Beschluss:

 

 

1. Als Ergänzung zum bisherigen Angebot der Partizipation von Bürgerinnen und Bürgern beschließt der Rat, das Instrument „rgerrat“r anlassbezogene Entscheidungen anzuwenden, sofern der Rat dies für spezielle Thematiken für zielführend hält.

2. r jede Thematik, bei der sich der Rat für den Einsatz des Instruments „rgerrat“ entscheidet, wird jeweils ein neu zusammengesetzterrgerrat gebildet.

3. Die Zahl der Teilnehmenden an einem Bürgerrat wird auf eine Anzahl von maximal 30 Personen beschränkt. Die Auswahl der Bürgerinnen und Bürger erfolgt durch Zufallsprinzip und soll durch einen repräsentativ ausgewählten Personenkreis einen Querschnitt der Hagener Bevölkerung abbilden.

4. Der Rat bezieht die Ergebnisse der anlassbezogenen Arbeit eines Bürgerrats in seine Entscheidungsfindung mit ein.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Zur Kenntnis genommen