19.06.2024 - 11.1 Fortschreibung des Bedarfsplanes für den Rettun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11.1
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Nord
- Datum:
- Mi., 19.06.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB37 - Brand- und Katastrophenschutz
- Bearbeitung:
- Christel Groenmeyer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Kohaupt bedankt sich ausdrücklich bei den Mitarbeitern der Feuerwehr und des Rettungsdienstes für ihren hervorragenden Einsatz und die sehr gute Arbeit.
Insbesondere Herr Stange aber auch die übrigen Mitglieder der BV-Nord schließen sich dem Dank an.
Herr Lenke gibt anhand der Vorlage einen ausführlichen Bericht zum Rettungsdienstbedarfsplans. Er macht deutlich, dass der Hagener Norden sehr gut aufgestellt sei, man jedoch bemüht sei den Standard aufrecht zu halten und arbeite regelmäßig an Verbesserungen. Weiterhin bittet er den als Tischvorlage ausgelegten Plan der als Anlage 1 der Niederschrift beigefügt ist, da sich ein kleiner Fehler eingeschlichen habe, auszutauschen.
Beschluss:
Die BV-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:
I. Sachentscheidung
1. Der Rettungsdienstbedarfsplan 2022 für die Stadt Hagen wird beschlossen, wie er als Anlage 1 dieser Drucksache (0445/2024) beigefügt ist.
2. Die festgelegten Schutzziele werden bestätigt.
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Kostenträger im Gesundheitswesen von der Wirtschaftlichkeit des Rettungsdienstes in der Stadt Hagen überzeugt sind und die im Bedarfsplan und dessen Anlagen dargelegten personellen, organisatorischen und technischen Veränderungen refinanzieren werden. Sie erteilen ihr Einvernehmen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Prüfung der eigenen Ressourcen ein umfangreiches formelles Vergabeverfahren für die rettungsdienstlichen Leistungen, die der Träger nicht selbst stellen wird, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, unter Berücksichtigung aller potentieller Interessenten einschließlich der gewerblichen Anbieter durchzuführen.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung der im Rettungsdienstbedarfsplan ausgewiesenen Ziele mittels personeller, organisatorischer und technischer Maßnahmen unverzüglich umzusetzen und den Rettungsdienst der Stadt Hagen weiter zu entwickeln.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, den Rettungsdienstbedarfsplan jährlich zu überwachen und dabei einzelne Aspekte des Rettungsdienstes anhand von Key-Performance-Indikatoren (KPI) zu überprüfen und erforderliche Veränderungen zeitnah darzustellen.
II. Refinanzierung
1. Die Kosten des Rettungsdienstes gemäß Rettungsdienstbedarfsplan werden durch die Rettungsdienstgebühren refinanziert (neu TP0270).
2. Die Aufwendungen für die Gestellung von Notärzten, die Besetzung des Telenotarztes, von Notarzteinsatzfahrzeugen, Rettungswagen bzw. Krankentransportwagen durch gemeinnützige Hilfsorganisationen und andere externe Dienstleister fließen in voller Höhe in die Gebührenkalkulation ein.
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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5,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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167,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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49,4 kB
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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51,2 kB
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