17.08.2006 - 6.8 Barrierefreies Planen und Bauen im öffentlichen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Weber informiert darüber, dass sich die SPD-Fraktion mit der Vorlage befasst hat und Probleme mit der Formulierung "verbindliche Grundlage" hatte. Seine Fraktion geht davon aus, dass sich im Rahmen der weiteren Beratung in den Fachausschüssen eine Formulierung ergibt, die deutlich machen wird, dass es nicht darum geht, sich bis auf den I-Punkt an alle in der Checkliste genannten Forderungen zu halten, sondern diese - soweit dies sinnvoll möglich ist - zu beachten. Er schlägt vor, die Vorlage hier zur Kenntnis zu nehmen, aber bis zum Rat eine Entscheidungsgrundlage zu bekommen, die nicht zu weit trägt.

 

Herr Dr. Schmidt verweist auf die Seite 50 der Vorlage. Dort wird darauf hingewiesen, dass es sich um eine gesetzliche Grundlage handelt. Daraus resultiert die Formulierung "verbindlich". Er hält dies aus juristischer Sicht für angemessen, stimmt jedoch zu, dass man sich bei der Anwendung nicht "sklavisch" daran halten, sondern - sofern es vernünftige Gründe gibt, die gegen eine solche sprechen - auch davon abweichen können sollte. Wichtig ist allerdings, dass die Abarbeitung der Checkliste verbindlich erfolgt. Dies würde auch der Diskussion im Behindertenbeirat Rechnung tragen.

 

Herr Riechel stellt die Frage, warum zu einem Zeitpunkt, zu dem die Fachausschüsse noch nicht beraten haben, die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss erfolgt.

Herr Dr. Schmidt antwortet, dass die Verwaltung den 31.08.2006 als einen geeigneten Termin für die Beschlussfassung angesehen hat und die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss daher innerhalb der Zeitschiene so frühzeitig erfolgt.

 

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Beschluss:

 

1.      Die beigefügte Checkliste “Barrierefreies Planen und Bauen im öffentlichen Bereich” in der jeweils vom Arbeitskreis der Behindertenkoordinatoren in NRW erarbeiteten gültigen Fassung bildet die verbindliche Grundlage für künftiges Planen und Bauen in kommunaler Verantwortung. Sie gilt auch für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Sanierungs- und Renovierungsmaßnahmen sowie bei Anmietungen.

2.      Der Behindertenbeirat der Stadt Hagen ist rechtzeitig während der Planungsphase einzubeziehen.

3.      Der Beschluss wird ab 01.09.2006 umgesetzt.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Ohne Beschlussfassung

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=410&TOLFDNR=39730&selfaction=print