17.08.2006 - 6.8 Barrierefreies Planen und Bauen im öffentlichen...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.8
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 17.08.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:32
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Weber informiert darüber, dass sich die SPD-Fraktion mit der Vorlage befasst
hat und Probleme mit der Formulierung "verbindliche Grundlage" hatte.
Seine Fraktion geht davon aus, dass sich im Rahmen der weiteren Beratung in den
Fachausschüssen eine Formulierung ergibt, die deutlich machen wird, dass es
nicht darum geht, sich bis auf den I-Punkt an alle in der Checkliste genannten
Forderungen zu halten, sondern diese - soweit dies sinnvoll möglich ist - zu
beachten. Er schlägt vor, die Vorlage hier zur Kenntnis zu nehmen, aber bis zum
Rat eine Entscheidungsgrundlage zu bekommen, die nicht zu weit trägt.
Herr Dr. Schmidt verweist auf die Seite 50 der Vorlage. Dort wird
darauf hingewiesen, dass es sich um eine gesetzliche Grundlage handelt. Daraus
resultiert die Formulierung "verbindlich". Er hält dies aus
juristischer Sicht für angemessen, stimmt jedoch zu, dass man sich bei der
Anwendung nicht "sklavisch" daran halten, sondern - sofern es
vernünftige Gründe gibt, die gegen eine solche sprechen - auch davon abweichen
können sollte. Wichtig ist allerdings, dass die Abarbeitung der Checkliste
verbindlich erfolgt. Dies würde auch der Diskussion im Behindertenbeirat
Rechnung tragen.
Herr Riechel stellt die Frage, warum zu einem Zeitpunkt, zu dem die Fachausschüsse
noch nicht beraten haben, die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss erfolgt.
Herr Dr. Schmidt antwortet, dass die Verwaltung den 31.08.2006
als einen geeigneten Termin für die Beschlussfassung angesehen hat und die
Beratung im Haupt- und Finanzausschuss daher innerhalb der Zeitschiene so
frühzeitig erfolgt.
Beschluss:
1. Die beigefügte Checkliste Barrierefreies Planen
und Bauen im öffentlichen Bereich in der jeweils vom Arbeitskreis der
Behindertenkoordinatoren in NRW erarbeiteten gültigen Fassung bildet die
verbindliche Grundlage für künftiges Planen und Bauen in kommunaler
Verantwortung. Sie gilt auch für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Sanierungs-
und Renovierungsmaßnahmen sowie bei Anmietungen.
2. Der Behindertenbeirat der Stadt Hagen ist
rechtzeitig während der Planungsphase einzubeziehen.
3. Der Beschluss wird ab 01.09.2006 umgesetzt.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
1,2 MB
|
