04.09.2024 - 3.7 Vorstellung der Verfahrenslotsin Frau Wilhelm

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Reinke begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt die neue Verfahrenslotsin Frau Wilhelm.

 

Frau Wilhelm stellt dem Ausschuss ihre Arbeit vor (siehe Anlage zu TOP 3.7).

 

Herr Reinke dankt für die Präsentation. Er habe dem Bericht entnommen, dass Frau Wilhelm dem Ausschuss zukünftig regelmäßig berichten werde.

 

Frau Lossau ergänzt die Ausführungen.

Es gehe darum, die Übergänge für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen leichter zu gestalten und die Rechtskreise SGB VIII und SGB IX anders zu verschmelzen. Die Hürden, die aktuell beispielsweise in der Weiterleitung noch bestünden, sollten beseitigt werden.

 

Frau Wilhelm führt aus, dass die von ihr zu bearbeitenden Fälle sehr komplex seien. Es gehe auch darum, dass die Menschen nur eine Ansprechstelle für ihre Anliegen hätten.

 

Sie beantwortet Fragen von Frau Besten. Sie macht deutlich, dass der Kern ihrer Arbeit die Eingliederungshilfe sei. Ihre Aufgabe bestehe darin, den Menschen zu helfen. Sie sei ganz klar nur beratend tätig und könne in dem Zusammenhang keine  Entscheidungen treffen.

 

Frau Köppen führt aus, dass sie den Eindruck habe, dass das Aufgabenfeld für eine Person sehr umfangreich sei. Sie habe es so verstanden, dass Frau Wilhelm einerseits beratend tätig sei und anderenseits die Strukuren verbessern wolle. Das sei  eine sehr umfangreiche Arbeit, gerade auch vor dem Hintergrund der ungeklärten rechtlichen Situation. Sie fragt, ob sie recht in der Annahme gehe, dass nach Überarbeitung der Strukturen die Stelle der Verfahrenslotsin überflüssig werde.  

 

Frau Wilhelm antwortet, dass ihres Wissens die Stelle der Verfahrenslotsen unbefristet sei und bleiben solle. Der Arbeitsumfang sei groß, aber sie habe viel Zeit gehabt, sich in Ruhe einzuarbeiten. Sie könne sich vorstellen, dass es schwierig werde, wenn die Anzahl der Beratungen massiv ansteige.

 

Frau Lossau berichtet, dass das im letzten Jahr eine besondere Herausforderung gewesen sei, da diese Stelle nach § 10 b SBG VIII zum 01.01.2024 vorzuhalten war. Es habe viele offene Fragen dazu gegeben. Man habe sich erst einmal darauf verständigt, mit einer Stelle zu beginnen. Man werde nach einem gewissen Zeitraum prüfen, ob eine Stelle Verfahrenslotsin ausreiche.   

 

Frau Köppen fragt, zu welchem Anteil sich Beratung und Arbeit an den Strukturen aufteile. Könne man da von je 50 Prozent ausgehen?

 

Frau Lossau antwortet, dass das genau eines der Themen sei, wie man die Stelle grundsätzlich ausrichten wolle. Dafür müsse man intern die Gegebenheiten und Strukturen schaffen. Man müsse entscheiden, wie man das Projekt innerhalb von Hagen gewährleisten wolle. Das könne sie nach 9 Monaten noch nicht abschließend beantworten, wo man stehe.

Es sei ja auch noch nicht abschließend geklärt, ob die Stelle langfristig bleibe.

 

Herr Reinke führt aus, dass er den Eindruck habe, dass der Start der Arbeit von Frau Wilhelm gelungen sei. Er wünscht Frau Wilhelm  weiterhin viel Erfolg bei ihren Aufgaben.

 

Frau Niemann führt aus, dass sie es so verstanden habe, dass Frau Wilhelm städtische Angestellte sei. Sie beschreibt die Situation, dass ein Bürger mit einem negativem Bescheid eines städtischen Kollegen zu Frau Wilhelm komme. Sie fragt, in welcher Form sie dann berate.

 

Frau Wilhelm macht deutlich, dass sie unabhängig sei. Die Menschen, die von ihr beraten würden, seien ihre Auftraggeber. Dafür gebe es auch ein besonderes Formular. Sie würde ganz klar sagen, ob sie in einem Widerspruch gegen den Bescheid einen Sinn sehe.

 

Frau Lossau macht deutlich, dass Frau Niemann mit ihrer Frage auf den Konflikt als städtische Mitarbeiterin abziele. Sie erklärt, dass man sich dieser Frage auch im Vorfeld gewidmet habe. Es sei dabei wichtig gewesen, dass diese Stelle losgelöst von beiden Rechtskreisen angesiedelt sei. Aus dem Grund gehöre Frau Wilhelm organisatorisch zur Jugendhilfeplanung, die Stabstelle der Fachbereichsleitung vom Fachbereich Jugend und Soziales sei. Damit habe man ein klares Zeichen setzen wollen, dass dort eine Unabhängigkeit vorhanden sei. 

 

Frau Soddemann erklärt, dass es auch so vorgegeben und gewollt sei, so zu verfahren. Der Konflikt sei so, wie es konstruiert sei, angelegt. Zunächst sei bei 55 die organisatorische Sicherheit hergestellt worden. Sie gehe davon aus, dass die Führungskräfte bei 55/0 sicherstellten, dass die Unabhängigkeit gewährleistet sei. 

Am Ende bleibe es abzuwarten, was dieser Referentenentwurf letztendlich klarstelle, wie es zukünftig sein solle. 

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Anlagen

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