08.06.2006 - 5.1 Vorschlag zur Tagesordnung der SPD-Fraktion gem...

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Wortprotokoll

Herr Weber bittet um ergänzende Informationen zu dem Papier "Wegfall der Ausgleichsabgabe" von 61/3, das als Anlage 3 Gegenstand der Niederschrift ist.

 

Herr Grothe erläutert, dass der Landtag am 17.05.2006 den Wegfall der Fehlbelegeabgabe beschlossen hat und die Verwaltung vorsorglich in diesem Jahr keine neuen Veranlagungen mehr an die Bürger geschickt hat, da das Thema im Vorfeld bekannt war. Wenn nähere Erkenntnisse vorliegen, wird rückwirkend zum 01.01.2006 rückabgewickelt.

 

Herr Weber gibt seiner Freude über die Abschaffung der Fehlbelegeabgabe Ausdruck. Darüber hinaus hofft Herr Weber, dass das Ressort Wohnen künftig bei der Belegung von Sozialwohnungen nicht nur auf die Fehlbelegeabgabe, sondern analog auch auf die Ausgleichsabgabe achtet, d. h. bei Bezug von Sozialwohnungen durch solche Mieter, die etwas über der Einkommensgrenze liegen, flexibler als in der Vergangenheit handelt. Hier sieht er die Chance, dass bei entsprechender Handhabung die Wohngebiete in ihrer Belegung gesunden können. Ferner können aus seiner Sicht die hier frei werdenden Personalkapazitäten dazu genutzt werden, an anderer Stelle die Aufgaben besser erfüllen zu können.

 

Herr Asbeck stellt die Frage, welche Personalkapazitäten durch den Wegfall der Fehlbelegeabgabe frei werden und welche Planungen es hier für den künftigen Personaleinsatz gibt.

 

Herr Grothe antwortet, dass die 4 bis 5 betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zunächst für die Rückabwicklung der Fehlbelegeabgabe noch benötigt werden, sich diese aber auch bereits selbst nach einem sich anschließenden, neuen Betätigungsfeld erkundigt haben.

 

Herr Riechel weist darauf hin, dass er bereits in der Vergangenheit die Abschaffung der Fehlbelegeabgabe nicht gut geheißen hat. Er zitiert aus dem Geschäftsbericht der HGW, wo Mieter nach ihren Auszugsgründen befragt wurden. Danach haben sich nur 2 von 91 befragten Personen, dies entspricht 0,3 %, dahingehend geäußert, dass die Fehlbelegeabgabe den Ausschlag für ihren Auszug gegeben hat.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen