08.06.2006 - 6.4 Stadtbeleuchtung Hagen GmbHBefreiung des ehemal...

Beschluss:
zurückgezogen
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Wortprotokoll

Herr Weber weist darauf hin, dass im Rechnungsprüfungsausschuss und im Haupt- und Finanzausschuss intensiv über die prüfungsrelevanten Tatbestände gesprochen wurde. Er stellt die Frage, ob mit der nachträglichen Legalisierung von Rechtsgeschäften die Gefahr besteht, dass man sich in die Haftung bringt, sofern am Ende des Prüfungsverfahrens bestimmte Dinge festgestellt werden. Er möchte wissen, in welche Rechtsposition man sich mit einer Beschlussfassung zum jetzigen Zeitpunkt begibt.

 

Herr Hoffmann erläutert, dass sich der Aufsichtsrat der Stadtbeleuchtung GmbH mit einer ähnlichen Fragestellung befasst hat. Hier ging es um die Frage, auf welche Rechtsgeschäfte sich eine solche Freistellung bzw. nachträgliche Genehmigung beziehen soll. Der Aufsichtsrat hat bei dieser Gelegenheit den Wunsch nach einer konkreten Darlegung, um welche Rechtsgeschäfte es sich handeln soll, gebeten.

Herr Hoffmann räumt ein, dass der Beschlussvorschlag dem nicht Rechnung trägt und schlägt eine Ergänzung des Beschlussvorschlages wie folgt vor:

 

"Im Wege der Dringlichkeit nach § 60 Abs. 1 S. 1 GO NW fasst der Haupt- und Finanzausschuss folgenden Beschluss, vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrates:"

 

Herr Weber und Herr Riechel plädieren gegen einen Vorbehaltsbeschluss, da dann darauf vertraut werden müsste, dass im Aufsichtsrat die entsprechenden Antworten gegeben würden.

 

Herr Oberbürgermeister Demnitz schlägt vor, die Diskussion an dieser Stelle abzubrechen und den Punkt im nichtöffentlichen Teil der Sitzung erneut aufzurufen.

 

Bedenken, so zu verfahren, bestehen nicht.

 

Anmerkung der Schriftführerin:

Die inhaltliche Diskussion wird unter dem neu mit aufgenommenen TOP II.7.10 im nichtöffentlichen Teil der Sitzung fortgesetzt.

 

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Beschluss:

 

Im Wege der Dringlichkeit nach § 60 Abs. 1 S. 1 GO NW fasst der Haupt- und Finanzausschuss folgenden Beschluss:

 

In die noch anzuberaumende Gesellschafterversammlung der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH wird gemäß Beschluss zur Vorlage 0474/2006 ein/e Vertreter/in der Stadt Hagen entsandt.

 

Er/Sie wird weiter beauftragt, den ehemaligen Geschäftsführer Thomas Grothe und den jetzigen Geschäftsführer Dr. Herbert Bleicher eine nachträgliche Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB für alle bisherigen Rechtsgeschäfte und Erklärungen zu erteilen und die bisherigen Rechtshandlungen zu bestätigen (§ 141 BGB).

 

Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum 30.06.2006.

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Abstimmungsergebnis:

X

 Ohne Beschlussfassung