08.06.2006 - 6.4 Stadtbeleuchtung Hagen GmbHBefreiung des ehemal...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.4
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 08.06.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:10
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Jürgen Reiß
- Beschluss:
- zurückgezogen
Wortprotokoll
Herr
Weber weist darauf hin, dass im Rechnungsprüfungsausschuss
und im Haupt- und Finanzausschuss intensiv über die prüfungsrelevanten
Tatbestände gesprochen wurde. Er stellt die Frage, ob mit der nachträglichen
Legalisierung von Rechtsgeschäften die Gefahr besteht, dass man sich in die
Haftung bringt, sofern am Ende des Prüfungsverfahrens bestimmte Dinge
festgestellt werden. Er möchte wissen, in welche Rechtsposition man sich mit
einer Beschlussfassung zum jetzigen Zeitpunkt begibt.
Herr
Hoffmann erläutert, dass sich der Aufsichtsrat der
Stadtbeleuchtung GmbH mit einer ähnlichen Fragestellung befasst hat. Hier ging
es um die Frage, auf welche Rechtsgeschäfte sich eine solche Freistellung bzw.
nachträgliche Genehmigung beziehen soll. Der Aufsichtsrat hat bei dieser
Gelegenheit den Wunsch nach einer konkreten Darlegung, um welche
Rechtsgeschäfte es sich handeln soll, gebeten.
Herr
Hoffmann räumt ein, dass der Beschlussvorschlag dem nicht Rechnung trägt und
schlägt eine Ergänzung des Beschlussvorschlages wie folgt vor:
"Im
Wege der Dringlichkeit nach § 60 Abs. 1 S. 1 GO NW fasst der Haupt- und
Finanzausschuss folgenden Beschluss, vorbehaltlich der Zustimmung des
Aufsichtsrates:"
Herr
Weber und Herr Riechel plädieren gegen einen
Vorbehaltsbeschluss, da dann darauf vertraut werden müsste, dass im
Aufsichtsrat die entsprechenden Antworten gegeben würden.
Herr
Oberbürgermeister Demnitz schlägt vor, die Diskussion an dieser Stelle
abzubrechen und den Punkt im nichtöffentlichen Teil der Sitzung erneut
aufzurufen.
Bedenken,
so zu verfahren, bestehen nicht.
Anmerkung
der Schriftführerin:
Die
inhaltliche Diskussion wird unter dem neu mit aufgenommenen TOP II.7.10 im
nichtöffentlichen Teil der Sitzung fortgesetzt.
Beschluss:
Im Wege der Dringlichkeit nach § 60 Abs. 1 S. 1 GO
NW fasst der Haupt- und Finanzausschuss folgenden Beschluss:
In die noch anzuberaumende Gesellschafterversammlung
der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH wird gemäß Beschluss zur Vorlage 0474/2006
ein/e Vertreter/in der Stadt Hagen entsandt.
Er/Sie wird weiter beauftragt, den ehemaligen
Geschäftsführer Thomas Grothe und den jetzigen Geschäftsführer Dr. Herbert
Bleicher eine nachträgliche Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB für
alle bisherigen Rechtsgeschäfte und Erklärungen zu erteilen und die bisherigen
Rechtshandlungen zu bestätigen (§ 141 BGB).
Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum
30.06.2006.
