08.06.2006 - 6.2 Südwestfalen Energie und Wasser AG (SEWAG)Befre...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

1.       Der Oberbürgermeister als gesetzlicher Vertreter der Stadt Hagen sowie sein allgemeiner Vertreter gemäß § 68 Abs. 1 Satz 1 GO NW werden von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Befreiung ist befristet bis zum Ablauf des 21.06.2006.

 

Ø       Die vorstehende Befreiung umfasst die Berechtigung, im Falle der Erteilung von Untervollmacht den oder die Bevollmächtigten in gleichem Umfang von den Beschränkungen des § 181 BGB zu befreien.

 

2.       Wird gemäß § 64 Abs. 3 GO NW durch den Oberbürgermeister oder seinen Stellvertreter und einen weiteren vertretungsberechtigten Beamten oder Angestellten ein Beamter, Angestellter oder Arbeiter der Gemeinde oder ein Außenstehender ausdrücklich bevollmächtigt, bestimmte Geschäfte abzuschließen, darf auch dieser Bevollmächtigte in gleichem Umfang von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.

 

Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum 20.06.2006.

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 18

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0