08.06.2006 - 6.2 Südwestfalen Energie und Wasser AG (SEWAG)Befre...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 08.06.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:10
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Jürgen Reiß
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
1.
Der
Oberbürgermeister als gesetzlicher Vertreter der Stadt Hagen sowie sein
allgemeiner Vertreter gemäß § 68 Abs. 1 Satz 1 GO NW werden von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Befreiung ist befristet bis zum
Ablauf des 21.06.2006.
Ø
Die
vorstehende Befreiung umfasst die Berechtigung, im Falle der Erteilung von
Untervollmacht den oder die Bevollmächtigten in gleichem Umfang von den
Beschränkungen des § 181 BGB zu befreien.
2. Wird gemäß § 64 Abs. 3 GO NW
durch den Oberbürgermeister oder seinen Stellvertreter und einen weiteren
vertretungsberechtigten Beamten oder Angestellten ein Beamter, Angestellter
oder Arbeiter der Gemeinde oder ein Außenstehender ausdrücklich bevollmächtigt,
bestimmte Geschäfte abzuschließen, darf auch dieser Bevollmächtigte in gleichem
Umfang von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum
20.06.2006.
