08.06.2006 - 6.17 Anliegerbeitragspflichtige Wiederherstellungsma...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Asbeck weist darauf hin, dass der Stadtentwicklungsausschuss die Vorlage in erster Lesung, wegen des Vorlaufs in den Bezirksvertretungen, beraten hat. Der Stadtentwicklungsausschuss hatte jedoch schon als Änderung des Beschlussvorschlages dahingehend mit auf den Weg gegeben, dass im ersten Satz der Hinweis auf § 8 KAG entfallen sollte. Darüber hinaus sollte die Entscheidung erst nach einer Informationsveranstaltung für die Bürger getroffen werden.

 

Herr Weber plädiert dafür, den Beschluss der Bezirksvertretung Nord zu übernehmen. Aus dem Beschlussvorschlag der Vorlage muss der Hinweis darauf, dass die Bezirksvertretungen in einer ersten Lesung ihren jeweiligen Beschluss zu fassen haben, herausgenommen werden, weil hier der Rat der Stadt über ein eigenständiges Organ nach Gemeindeordnung bestimmen würde.

 

Herr Riechel pflichtet der Aussage von Herrn Weber bei, besteht aber auf der Nennung der Gesetzesgrundlage, da hier klar definiert ist, was unter "Instandhaltung" und was unter "Wiederherstellung" zu verstehen ist.

 

Herr Dücker schließt sich den Aussagen von Herrn Weber und Herrn Riechel an. Darüber hinaus teilt er mit, dass er sich bei der Beschlussfassung enthalten werde.

 

Herr Grothe teilt mit, dass mit der Vorlage lediglich das Verfahren der Bürgerinformation sowie die Beteiligung der Bezirksvertretungen geregelt werden soll.

 

An der weiteren Diskussion für und wider des Hinweises auf § 8 KAG im Beschluss beteiligen sich Herr Dr. Ramrath, Herr Weber und Herr Asbeck.

Herr Hoffmann weist zur Verdeutlichung darauf hin, dass es in der Vorlage nur um nach § 8 KAG abrechenbare Maßnahmen geht, nicht darum, Maßnahmen so auszurichten, dass sie dazu werden. Abgerechnet werden kann nur, wenn es sich nicht um reine Wiederherstellungsmaßnahmen handelt. Herr Grothe bestätigt dies mit dem Hinweis, dass reine Erneuerungsarbeiten nicht anrechenbar sind.

 

Herr Oberbürgermeister Demnitz stellt daraufhin den Beschluss der Bezirksvertretung Nord zur Abstimmung.

 

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Beschluss:

 

Reine Wiederherstellungsmaßnahmen an Straßen (Fahrbahndecke, Straßenent-wässerung, Versorgungsleitungen, Beleuchtung), die nach § 8 KAG abrechenbar sind, sind zwischen den Trägern der Maßnahmen zu koordinieren und zu planen.

Eine Beschlussfassung hierüber erfolgt in der jeweils zuständigen Bezirksvertretung nach einer entsprechenden Informationsveranstaltung für die betroffenen Anlieger.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 10

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 8

 

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