27.04.2006 - 6.15 Änderungen des SGB II Und SGB XII - Übernahme v...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.15
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 27.04.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:15
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Oberbürgermeister Demnitz weist darauf hin, dass in der politischen Beratung die Frage aufgeworfen wurde, ob bei der rückläufigen Zahl der Personen in Notunterkünften entsprechend des Rückganges die Unterkünfte abgemietet worden sind.
Herr Dr. Schmidt teilt mit, dass derzeit die Objekte Preußerstraße
11 und 11 a zum Jahresende abgemietet werden. Die Frage von Herrn Weber
nach der Dauer der Leerstände kann Herr Dr. Schmidt nicht direkt
beantworten. Daher bittet Herr Weber für eine der nächsten Haupt- und
Finanzausschusssitzungen um eine Liste, wieviele Objekte aktuell noch
angemietet sind und wieviele davon leer stehen. Darüber hinaus möchte er wissen,
wie hoch die Mietkosten für diese Objekte sind und wann jeweils die Möglichkeit
besteht, diese Mietverträge beenden zu können.
Beschluss:
1.
Die Aufgabe
der Übernahme von Mietrückständen soll weiterhin für alle Personenkreise durch
die Zentrale Fachstelle für Wohnraumsicherung und Wohnraumversorgung in
Notfällen erfolgen. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Änderung
des Vertrages über die Ausgestaltung der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) gemäß § 44b
SGB II zwischen Stadt und Agentur für
Arbeit anzustreben.
2.
Erwerbstätige
und der ALG I - Empfänger sollen auch weiterhin nicht von der Übernahme von
Mietrückständen sowie von Leistungen zur Behebung von vergleichbaren Notlagen
ausgeschlossen sein, soweit dies gerechtfertigt und notwendig ist. Die
Verwaltung wird daher ermächtigt, entsprechende Leistungen zur Verhinderung von
Obdachlosigkeit als freiwillige soziale Leistung für diesen Personenkreis auch
weiterhin im Bedarfsfall zu gewähren.
Dazu wird ein Haushaltsansatz in Höhe von 57.000 € anteilig im
Haushalt 2006 und in den Folgejahren in entsprechender Höhe eingestellt. Der Haushaltsansatz der HHSt. 4100 735 00004
(Übernahme von Mietrückständen gemäß § 34 SBG XII) ist in gleicher Höhe zu
kürzen.
3.
Die Maßnahme
zu 2. wird zunächst bis zum 31.05.2007 befristet. Die Verwaltung wird
beauftragt, im April 2007 einen Bericht über die Entwicklung vorzulegen.
