16.03.2006 - 6.2 Stadthallehier: Sanierung der Küche
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 16.03.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:03
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Jürgen Reiß
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr
Weber weist
darauf hin, dass es auch der Beharrlichkeit der Politik zu verdanken ist, dass
jetzt ein so gutes Ergebnis erzielt werden konnte. Er führt ferner aus, dass in
der Klausurtagung der SPD beschlossen wurde, kurzfristig in die Politik die
Wandlung der Stadthalle in eine Voll-GmbH einzubringen. Die Bildung einer
Voll-GmbH soll nicht zuletzt der Erzielung einer hohen Kostentransparenz
dienen. Darüber hinaus soll die Position derer, die bisher die Entscheidungen
der Politik umzusetzen hatten, gestärkt werden. Dazu zählen vor allem auch die
vielen ehrenamtlichen Helfer. Abschließend weist Herr Weber darauf hin, dass
deutlich geworden ist, dass die Küche nur funktionieren kann, wenn diese nicht
mittels Catering betrieben wird und signalisiert die Zustimmung der
SPD-Fraktion zu dieser Vorlage.
Beschluss:
1.
Der
Rat der Stadt Hagen erkennt die Notwendigkeit der baulichen Sanierung der Küche
in der Stadthalle an.
2.
Der
Rat der Stadt Hagen stellt die hierfür notwendigen Mittel im Wirtschaftsplan
2007 der GWH zur Verfügung.
3.
Die
Finanzierung der Kücheneinrichtung
- Variante 3 mit der Option zur
Aufrüstung nach Variante 4 - erfolgt durch die Stadthallenbetriebs GmbH
Hagen. Die Vertreter/innen der Stadt Hagen in der Gesellschafterversammlung der
Gesellschaft werden beauftragt, entsprechend abzustimmen. Der Rat der Stadt
Hagen akzeptiert, dass das Betriebsergebnis der Gesellschaft sich um die Höhe
der Finanzierungskosten verschlechtern wird.
4.
Sollte
die Stadthallenbetriebs GmbH Hagen zur Finanzierung ein Darlehen aufnehmen
müssen, so erklärt sich der Rat der Stadt Hagen grundsätzlich zur Übernahme
einer Bürgschaft bereit. Die endgültige Bürgschaftsübernahme erfolgt durch
besonderen Beschluss, in dem auch über die Bürgschaftsprovision entschieden
wird.
5.
Die
Verwaltung wird beauftragt, den Rat der Stadt Hagen über den Gang des
Verfahrens auf dem Laufenden zu halten.
Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis 30.09.2006.
