28.05.2024 - 4.6 Fortschreibung des Bedarfsplanes für den Rettun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Lenke stellt den Prozess der Fortschreibung des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst vor. Er ist mit dem Ergebnis zufrieden und hofft daher auf Zustimmung seitens der Bezirksvertretung Hohenlimburg, damit im Rat der Beschluss gefasst werden kann.

 

Herr Schmidt möchte wissen, warum die Erstellung des überfälligen Bedarfsplanes zeitlich dermaßen verzögert sei und bittet um Erläuterung aus fachlicher Sicht, welche Vorteile sich aus der Erneuerung ergeben.

 

Herr Lenke erklärt, dass die Fortschreibung des Bedarfsplanes einen Zeitplan von fünf Jahren vorsieht. Um die eigenen Ergebnisse abzusichern, habe man einen Gutachter beauftragt. Das Gutachten lag allerdings erst in 2023 vor, welches von den Kostenträgern nicht akzeptiert wurde und somit eine weitere Verzögerung stattfand.  

Des Weiteren informiert er über die flächendeckende Veränderung auf den Hagener Stadtgebiet anhand der vorliegenden Unterlagen.

 

Herr Schild stellt sich kurz vor und bedankt sich für die Einladung. Er ergänzt die Ausführungen von Herrn Lenke. Zunächst werde mit temporären Maßnahmen die Notfallversorgung in Hohenlimburg abgedeckt.

Er stellt kurz die neu eingerichtete Rettungsdienstschule vor, welche im Gutachten ebenfalls erwähnt wird. Ferner sei mit dem Gutachter vereinbart worden, dass dieser weiterhin begleitend zur Seite steht und jährlich einen Bericht mit möglichen Verbesserungen abgeben wird.   

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hohenlimburg empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen.

 

I. Sachentscheidung

 

1. Der Rettungsdienstbedarfsplan 2022 für die Stadt Hagen wird beschlossen, wie er als Anlage 1 dieser Drucksache (0445/2024) beigefügt ist.

 

2. Die festgelegten Schutzziele werden bestätigt.

 

3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Kostenträger im Gesundheitswesen von der Wirtschaftlichkeit des Rettungsdienstes in der Stadt Hagen überzeugt sind und die im Bedarfsplan und dessen Anlagen dargelegten personellen, organisatorischen und technischen Veränderungen refinanzieren werden. Sie erteilen ihr Einvernehmen.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Prüfung der eigenen Ressourcen ein umfangreiches formelles Vergabeverfahren für die rettungsdienstlichen Leistungen, die der Träger nicht selbst stellen wird, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, unter Berücksichtigung aller potentieller Interessenten einschließlich der gewerblichen Anbieter durchzuführen.

 

 

 

5. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung der im Rettungsdienstbedarfsplan ausgewiesenen Ziele mittels personeller, organisatorischer und technischer Maßnahmen unverzüglich umzusetzen und den Rettungsdienst der Stadt Hagen weiter zu entwickeln.

 

6. Die Verwaltung wird beauftragt, den Rettungsdienstbedarfsplan jährlich zu überwachen und dabei einzelne Aspekte des Rettungsdienstes anhand von Key-Performance-Indikatoren (KPI) zu überprüfen und erforderliche Veränderungen zeitnah darzustellen.

 

II. Refinanzierung

 

1. Die Kosten des Rettungsdienstes gemäß Rettungsdienstbedarfsplan werden durch die Rettungsdienstgebühren refinanziert (neu TP0270).

 

2. Die Aufwendungen für die Gestellung von Notärzten, die Besetzung des Telenotarztes, von Notarzteinsatzfahrzeugen, Rettungswagen bzw. Krankentransportwagen durch gemeinnützige Hilfsorganisationen und andere externe Dienstleister fließen in vollerhe in die Gebührenkalkulation ein.

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthalten

CDU

4

 

 

Bürger für Hohenlimburg

3

 

 

SPD

 

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen

 

 

 

HAGEN AKTIV

1

 

 

AfD

1

 

 

Parteilos

1

 

 

 

 

 X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

10

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=4069&TOLFDNR=345614&selfaction=print