24.06.2024 - 7.1 Fortschreibung des Bedarfsplanes für den Rettun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Lenke bezieht sich auf den Rettungsdienstbedarfsplan und erklärt, dass diese umfangreich ist. Er erläutert, die Notwendigkeit der Einigung mit den Trägern, die Aufgaben eines Telenotarztes, macht deutlich, dass Standorte nicht frei wählbar und jährliche Anpassungen notwendig sind. Auch die Schließungen der Krankenhäuser seien ein Grund dafür, dass die Transportwege länger werden und deshalb mehr Vorräte gelagert werden müssten. Derzeit lägen die Einsatzzahlen zwischen 33.000 und 36.000, mit der Tendenz zur Steigung.

 

Herr Dahme möchte erfahren, wie die Einschätzung der aktuellen Situation bezüglich des Fachkräftemangels und Personalgewinnung ist.

 

Herr Lenke berichtet von der Ausbildung in der eigenen Rettungsdienstschule.

 

Herr Gebhardt fragt, ob eine Übernahme nach der Ausbildung erfolgt oder die Ausgelernten abgeworben werden.

 

Dem entgegnet Herr Lenke, dass finanzielle Anreize etc. geboten werden, um das Personal zu halten. Die Beamten hätten die Möglichkeit der Versetzung. Als überschaubare Rettungswache würden viele ausgelernte bleiben.

 

Für Herrn Dahme ist es fraglich, warum der aktuelle Ausfallfaktor höhrer ist als früher und was er sich darunter vorstellen sollte.

 

Der Faktor für Angestellte wird anders berechnet, da diese eine andere Wochenarbeitszeit haben wie Beamte. Auch spielt die Anzahl der Angestellten und Beamten eine Rolle und beeinflusst das Ergebnis.

Die Berechnung des Ausfallfaktors sei nur statistisch und müsste nachgesteuert werden.

 

Herr Dahme stellt den Tagesordnungspunkt zur Abstimmung.

 

 

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:

 

I. Sachentscheidung

 

1. Der Rettungsdienstbedarfsplan 2022 für die Stadt Hagen wird beschlossen, wie er als Anlage 1 dieser Drucksache (0445/2024) beigefügt ist.

 

2. Die festgelegten Schutzziele werden bestätigt.

 

3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Kostenträger im Gesundheitswesen von der Wirtschaftlichkeit des Rettungsdienstes in der Stadt Hagen überzeugt sind und die im Bedarfsplan und dessen Anlagen dargelegten personellen, organisatorischen und technischen Veränderungen refinanzieren werden. Sie erteilen ihr Einvernehmen.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Prüfung der eigenen Ressourcen ein umfangreiches formelles Vergabeverfahren für die rettungsdienstlichen Leistungen, die der Träger nicht selbst stellen wird, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, unter Berücksichtigung aller potentieller Interessenten einschließlich der gewerblichen Anbieter durchzuführen.

 

 

 

5. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung der im Rettungsdienstbedarfsplan ausgewiesenen Ziele mittels personeller, organisatorischer und technischer Maßnahmen unverzüglich umzusetzen und den Rettungsdienst der Stadt Hagen weiter zu entwickeln.

 

6. Die Verwaltung wird beauftragt, den Rettungsdienstbedarfsplan jährlich zu überwachen und dabei einzelne Aspekte des Rettungsdienstes anhand von Key-Performance-Indikatoren (KPI) zu überprüfen und erforderliche Veränderungen zeitnah darzustellen.

 

II. Refinanzierung

 

1. Die Kosten des Rettungsdienstes gemäß Rettungsdienstbedarfsplan werden durch die Rettungsdienstgebühren refinanziert (neu TP0270).

 

2. Die Aufwendungen für die Gestellung von Notärzten, die Besetzung des Telenotarztes, von Notarzteinsatzfahrzeugen, Rettungswagen bzw. Krankentransportwagen durch gemeinnützige Hilfsorganisationen und andere externe Dienstleister fließen in vollerhe in die Gebührenkalkulation ein.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

4

 

 

CDU

2

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

1

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

AfD

-

 

 

FDP

1

 

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

9

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=4062&TOLFDNR=345955&selfaction=print