27.02.2024 - 7.4 Widmung der Straße Schlössersbusch

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Buczek möchte erfahren, ob die Anwohner Erschließungsbeiträge zahlen müssen und Bescheide zu erwarten sind. Frau Reichl bejaht die Frage und weist darauf hin, dass Diskussionen bezüglich der Abschaffung von Straßenbaubeiträgen und nicht der Abschaffung von Erschließungsbeiträgen derzeit laufen.

 

Herr Dahme stellt den Tagesordnungspunkt zur Abstimmung.

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Eilpe-Dahl beschließt gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen-und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NRW S. 1028/ SGV NRW 91)

die Widmung der Straße

 

Schlössersbusch

 

Die Verkehrsfläche umfasst die Grundstücke

Gemarkung Hagen, Flur 12, Flurstück 989 und einen Teil aus Flurstück 1131.

 

Die Verkehrsfläche wird nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWG NW in die Straßengruppe der Gemeindestraßen eingeteilt und erhält die Eigenschaft einer Anliegerstraße gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW.

 

Die Verkehrsfläche ist in dem Sitzungssaal aufgehängten Lageplan farbig markiert dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

4

 

 

CDU

3

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

-

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

FDP

1

 

 

AfD

1

 

 

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

10

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=4060&TOLFDNR=342150&selfaction=print