27.02.2024 - 7.4 Widmung der Straße Schlössersbusch
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.4
- Gremium:
- Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
- Datum:
- Di., 27.02.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Julian Eggert
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Buczek möchte erfahren, ob die Anwohner Erschließungsbeiträge zahlen müssen und Bescheide zu erwarten sind. Frau Reichl bejaht die Frage und weist darauf hin, dass Diskussionen bezüglich der Abschaffung von Straßenbaubeiträgen und nicht der Abschaffung von Erschließungsbeiträgen derzeit laufen.
Herr Dahme stellt den Tagesordnungspunkt zur Abstimmung.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eilpe-Dahl beschließt gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen-und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NRW S. 1028/ SGV NRW 91)
die Widmung der Straße
Schlössersbusch
Die Verkehrsfläche umfasst die Grundstücke
Gemarkung Hagen, Flur 12, Flurstück 989 und einen Teil aus Flurstück 1131.
Die Verkehrsfläche wird nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWG NW in die Straßengruppe der Gemeindestraßen eingeteilt und erhält die Eigenschaft einer Anliegerstraße gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW.
Die Verkehrsfläche ist in dem Sitzungssaal aufgehängten Lageplan farbig markiert dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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