16.01.2024 - 6.2 Verwendung der bezirksbezogenen Mittel nach § 3...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Hinweis der Schriftführerin:

Eine Übersicht des gestellten Antrages ist als Anlage 4 Gegenstand der Niederschrift.

 

Herr Dahme informiert kurz über den Tagesordnungspunkt. Herr Schroll fragt an, ob Zuschussantragsgrenzen (€) festgelegt werden könnten, um mehreren Antragsteller unterstützen zu können. Frau Buczek unterstützt Herrn Schroll in seiner Meinung, dass Vereine nicht größere Summen erhalten dürften. Auch Herr Dahme stimmt dem zu und erklärt, dass hierfür bei Vereinen und Kindergärten etc. aktive Werbung (Möglichkeit der Antragstellung für Zuschüsse) betrieben werden müsste. Hierzu erklärt Herr Bleicker, dass bei einer Vielzahl von Anträgen vorher auch die Möglichkeit des Interfraktionellen Gesprächs der Bezirksvertretungsmitglieder besteht.

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl stellt aus ihren bezirksbezogenen Mitteln für das Jahr 2024 insgesamt 2.000,00 € für den folgenden Verwendungszweck zur Verfügung:

 

Lfd. Nr.

Maßnahme

Betrag (in €)

  1.  

Zuschuss an die Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg für die Aufwertung des Außengeländes der Lebenshilfe Wohnstätte in Rummenohl

2.000,00

 

Die Zuschüsse werden bis zum 31. Oktober 2024 befristet. Die Umsetzung der Maßnahmen und das Abrufen der Zuschüsse mit der Vorlage der Verwendungsnachweise sind bis dahin sicherzustellen. Ansonsten gelten die Zuschüsse als widerrufen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Zuschussempfänger auf diese Regelung hinzuweisen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

4

 

 

CDU

3

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

1

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

FDP

1

 

 

AfD

1

 

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

11

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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