12.06.2023 - 5 Anfragen und Beantwortung von Anfragen

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Anfragen Frau Stiller-Ludwig:

 

Anfrage zu Flur XXX Flurstück XXX Gemarkung XXX: Hintergrund: Nachverfolgung einer Anfrage aus 2020 (Thomas Meilwes, Anfrage NB 28.1.2020). Damals wurde nachgefragt, ob eine Genehmigung für die Baumfällungen auf dem Flurstück vorliegen würde und ob auch alle weiteren Gehölze in dem Bereich entfernt werden dürften. Zudem, ob eine Wiederaufforstung veranlasst wird. Das Flurstück liegt im Landschaftsschutzgebiet Selbecke. Hierzu erging folgende Antwort: „Die untere Naturschutzbehörde hat im Dezember 2019 die Fällung von 5 abgestorbenen Fichten auf dem betroffenen Grundstück freigegeben. Zur Durchführbarkeit der Fällarbeiten wurden weitere Gehölze entfernt bzw. auf den Stock gesetzt. Der/die Eigentümer/in wurde über die Lage des betroffenen Grundstücks im Landschaftsschutzgebiet und die damit geltenden Festsetzungen des Landschaftsplans informiert. Des Weiteren wurde dem/der Grundtstückseigentümer/in mitgeteilt, dass die auf den Stock gesetzten Gehölze erneut austreiben zu lassen sind.“ Eine Begehung zeigte, dass auf der Fläche diese Vorgabe nicht umgesetzt wurde. Dass alle Gehölze entfernt und stattdessen ein Rasenplatz angelegt wurde. Teilweise wurde Bambus angepflanzt. Ein Vergleich der Luftbilder aus 2015 und 2022 belegt dies (Quelle RVR).

 

Frage 1:

Was gedenkt die Naturschutzbehörde in diesem Fall zu unternehmen? Ist die Anlage eines Rasenplatzes unter diesen Umständen rechtens. Werden Gehölzanpflanzungen mit heimischen Arten als Auflage angeordnet? Beim Vergleich des Katasterplans und des Luftbildes 2020 wird jetzt erst die weitere Bebauung erkennbar. Hier handelt es sich um eine größere Holzhütte, sowie einen Swimmingpool, die beide im Katasterplan nicht eingezeichnet sind.

 

Frage 2:

Sind diese Baukörper legal errichtet? Falls nein, was gedenkt die Stadt Hagen hier zu unternehmen?

 

Frage 3:

Das Grundstück ist nicht an die Kanalisation angeschlossen. Das in der Regel behandelte Swimmingpoolwasser kann also nicht ordnungsgemäß entsorgt werden. Ist der Betrieb eines Pools unter diesen Umständen in einem LSG statthaft? Zudem ist erkennbar, dass im Bereich des Pools ebenfalls alle Bäume entfernt wurden. Der auf dem Luftbild 2020 noch erkennbare Baum ist inzwischen auch nicht mehr vorhanden.

 

Frage 4:

Liegen für diese Fällungen ebenfalls Genehmigungen durch die uNB vor?

 

 

Anfrage Gemarkung XXX Flurstücke XXX

Bei einer Begehung zum Flurstück XXX wurden starke Veränderungen durch Baumaßnahmen auf dem Nachbargrundstück festgestellt. Auf dem Platz nördlich Haus XXX (Flurstück XXX) wurden von der Freifläche Anschüttungen in den nördlichen und westlichen Bereich in den angrenzenden Wald vorgenommen. Die Anschüttungen enthalten in Teilen Bauschutt, Teerreste und untergegraben erscheinen rote Textilfolien, die noch im Hang eingegraben sind. Besonders der westliche Hang ist stark übersteilt und wird zum Teil nur durch Bäume gehalten. Der gesamte Hang könnte ins Rutschen geraten und in den unterhalb des Hanges verlaufenden Hestertbach stürzen. Bereits jetzt wird Material von den ungesicherten Hängen in den Bach verspült. Die Bachsohle ist untypisch verschlammt, das Lückensystem in der Sohle als Grundlage der Biozönose verfüllt und kolmatiert. Der Bach ist temporär trockenfallend – es sollte geprüft werden, ob oberhalb zusätzlich Wasser entnommen wird. In den östlichen Bereichen der Freifläche wurde auf breiter Front in den Hang gegraben und der Platz erweitert und durch Betonsteine abgefangen.

 

Fragen nördlicher Teil (Flurstück XXX):

Ist die Aufschüttung auf Flurstück XXX von Bauordnungsamt und uNB genehmigt und wenn nicht, wird dieser massive Eingriff rückgebaut und das Material ordnungsgemäß entsorgt?

Wie soll der Bachlauf vor Verschüttung und weiter Abspülungen von Feinmaterial gesichert werden?

Ist die Abgrabung östlich genehmigt?

Gibt es eine Wasserentnahme aus dem Hestertbach und falls ja ist diese genehmigt?

 

Auf den Flurstücken XXX, und XXX wurden im Luftbild erkennbar zwischen 2015 und 2022 zwischen den Gebäuden und westlich davon große Flächen an Bäumen und Gebüschstrukturen entfernt. Es wurde eine Rampe offenbar mit Asphaltdecke errichtet – nach Sichtung des Luftbildes müssten Teile des Hestertbaches hierzu verrohrt worden sein. Auf dem Flurstücke XXX wurde offenbar nach Aufnahme des Luftbildes 2022 nach den bisherigen Baumfällungen zusätzlich eine große Fläche gerodet und in eine Weide umgewandelt.

 

Fragen südlicher Teil (Flurstücke XXX, XXX und XXX (XXX):

Wurden für die erkennbaren Baumfällungen im Rahmen der Baugenehmigung auch durch die untere Naturschutzbehörde genehmigt oder ist in dieses bekannt? Wurden Ausgleich- und oder Ersatzmaßnahmen festgelegt? Sind diese schon umgesetzt? Gibt es für die Errichtung einer Rampe mit Asphaltdecke eine Genehmigung? Falls ja - wurden hier Ausgleich und/oder Ersatzmaßnahmen festgelegt? Sind diese schon umgesetzt?

 

Wurde für die Fällungen auf Flurstück XXX und die Umwandlung in eine Weide eine Genehmigung eingeholt und erteilt?

 

Anmerkung der Schriftführerin: aus Gründen des Datenschutzes sind im Protokoll alle sensiblen Daten nicht aufgeführt.

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