02.03.2023 - 5.1 Eingabe nach § 24 GO NRW zum Ausbau der Weserst...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Datum:
- Do., 02.03.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Birgit Reichl
Wortprotokoll
Herr Dr. Bücker weist auf den heutigen, vorher gegangenen Ortstermin zu diesem Tagesordnungspunkt hin und begrüßt die in der Sitzung anwesenden Vertreter der Anwohnerschaft.
Herr Hense erläutert anhand der vorliegenden Fotos die örtlichen Gegebenheiten und zeigt erneut Problematiken auf, auf die ebenfalls im Ortstermin hingewiesen wurden. Diese zeigen sich aus Sicht von Herrn Hense in der Bürgersteigbreite und der – seiner Ansicht nach - grundlosen Erneuerung der Straßen. Des Weiteren weist Herr Hense auf die Laternenmasten hin. Vor Ort soll jede Laterne im Rahmen eines Rütteltests auf Standfestigkeit geprüft worden sein. Bei erfolgreichem Test sollten die Masten bestehen bleiben und lediglich die Leuchtköpfe ausgetauscht werden, andernfalls sollte eine komplette Erneuerung der Masten durchgeführt werden. Herr Hense berichtet, dass in diesem Rahmen 4 Laternen (à 1.500 Euro / Stück) ausgetauscht wurden und 7 weitere Laternen ebenfalls erneuert wurden. Für die 7 Laternen lege kein Beschluss der Bezirksvertretung oder des Rates vor und die Anwohner seien ebenfalls nicht informiert worden. Dadurch käme es zu einer ungleichen Abrechnung der Kosten in der Anwohnerschaft. Des Weiteren weist Herr Hense auf die Straßenarbeiten im Zusammenhang mit der Rohr- bzw. Leitungsverlegung hin. Er bemängelt fehlende Koordination in diesem Zusammenhang, da die bereits erneuerte Straße teilweise für diese Verlegearbeiten nochmals aufgerissen wurde. Abschließend weist Herr Hense daraufhin, dass die betroffenen Anwohner mit Kosten zwischen 8.000,- Euro und 16.000,- Euro rechnen müssen.
Herr Dr. Bücker dankt Herrn Hense für die ausführlichen Erläuterungen.
Frau Cramer erklärt, dass in der Vergangenheit bereits die Straßenbauthematik am Ischeland in der Bezirksvertretung Mitte abschließend behandelt wurde.
Herr Dr. Bücker begrüßt Frau Reichl, als Vertreterin des Fachbereiches Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen der Verwaltung und erteilt ihr das Wort.
Frau Reichl erläutert die rechtliche Grundlage, die vorschreibe, für investive Straßenbaumaßnahmen entweder Erschließungsbeträge für die erstmalige Erschließung oder im Rahmen einer nachmaligen Straßenbaumaßnahme Straßenbaubeiträge zu erheben. Frau Reichl erklärt das gängige Procedere, dazu fänden einmal im Jahr Koordinierungsgespräche statt. Im Vorfeld dazu ermittle der Wirtschaftsbetrieb Hagen (WBH) den Zustand der Straßen im Rahmen von Befahrungen und Begehungen. Teilweise würden diese Befahrungen auch durch extern beauftrage Unternehmen durchgeführt. Im Anschluss würden die Straßen in Schadenskategorien eingeteilt und eine Prioritätenliste erstellt.
Darüber hinaus weist Frau Reichl auf einen Beschluss hin, der vorsehe, dass die Verwaltung bei solchen Maßnahmen so wenig Kosten wie möglich produzieren solle. Daher werde versucht, in Koordination mit anderen Versorgungsträgern wie z. B. die Telekom oder Enervie Straßenausbauten vorzunehmen. Frau Reichl berichtet, dass teilweise die Versorgungsträger oftmals nicht an den Koordinierungsgesprächen teilnehmen, oder im Rahmen der Gespräche eine Fehlanzeige signalisiert werde, später jedoch Straßenbaumaßnahmen durch die Versorgungsträger notwendig seien. Ebenfalls weist Frau Reichl darauf hin, dass die Kommune dazu verpflichtet sei, sog. Leerrohre für Telekommunikationsleitungen zu verlegen, diese aber gesetzlich nicht verpflichtend durch die Telekommunikationsunternehmen genutzt werden müssen. In der Praxis verlegen die Unternehmen oftmals ihre eigenen Rohre bzw. Leitungen.
Im Falle der Weserstraße sei es leider zu einem erneuten Aufriss der Straße gekommen.
Aufgrund der ermittelten Prioritätenliste werde eine entsprechende Vorplanung erstellt. Dabei werde z. B. geprüft, welche Bereiche ausgetauscht werden müssen, bzw. ob eine Teilerneuerung ausreiche oder ein gesamter Austausch notwendig sei. Bei einer Teilerneuerung dienen Straßenmündungen oder auch Querungen von Fußwegen als Begrenzung der Teilbereiche. Im Rahmen von Informationsveranstaltungen würden Hagener Bürger*innen im Vorfeld von den geplanten Maßnahmen in Kenntnis gesetzt.
Dabei werde den Bürger*innen erläutert, inwieweit der Ausbau geplant sei und ein grober Wert bezüglich der Kosten (ermittelt durch Schätzwerte) mitgeteilt.
Abschließend würden die geplanten Straßenbaumaßnahmen in die Politik zur Abstimmung gegeben. Sobald ein positiver Beschluss vorlege, werde die weitere Planung aufgenommen, eine Ausschreibung müsse erfolgen und später die Durchführung.
Frau Reichl teilt mit, dass nach erfolgreicher Umsetzung der Maßnahme die Abrechnung erfolge. Dabei würden, aufgrund gesetzlicher Grundlagen, zumindest in Teilen die Kosten den Anwohner*innen in Rechnung gestellt, die durch die durchgeführte Maßnahme einen Vorteil erhielten.
In der Weserstraße sei dieses Verfahren ebenfalls angewendet worden. Nach Ermittlung der Schäden wurden diese beseitigt sowie die minimalen Rahmenbedingungen berücksichtigt, um die Kosten so gering wie möglich für die Anwohner*innen zu halten. Der Wunsch auf eine niedrige Kostengestaltung war mehrfach von Bürger*innen geäußert worden. Daher werden nur die notwendigsten Maßnahmen durchgeführt, wodurch im Fall der Weserstraße es z. B. zu unterschiedlichen Gehwegbreiten gekommen sei. Frau Reichl erläutert, dass im Rahmen des Beitragsrechtes bei einem beidseitigen Gehweg eine Breite von 0,75 m vorgeschrieben sei. Dabei ist die Nutzung durch eine Person zugrunde gelegt worden, die Breite von 0,75 m darf hier an einigen Stellen abweichen und muss nicht konstant den gesamten Gehweg entlang eingehalten werden. Die hier teilweise vorliegende Abweichung hat keine beitragsschädliche Auswirkung, da die Straße bzw. der Gehweg im Ganzen betrachtet werde. Frau Reichl teilt mit, dass ihr allerdings die Zielsetzung des Antrages der Anwohner*innen nicht ganz deutlich sei. Bezüglich der Beleuchtung erklärt Frau Reichl, dass im Rahmen eines Förderpaketes die Leuchtköpfe an den Laternenmasten ausgetauscht wurden. Die Kosten dafür werden aber weder den durch die Straßenbauarbeiten betroffenen Anlieger*innen, noch den anderen Anwohner*innen in Rechnung gestellt. Ein Austausch der kompletten Laternenmasten im selben Zuge im Bereich der Straßenerneuerung mache durchaus Sinn, betont Frau Reichl, da sonst bei einer zukünftigen Erneuerung der Straßenbeleuchtung erneut Kosten anfallen würden. Abschließend erklärt Frau Reichl, dass bei Straßen von einer Haltbarkeit von 25 Jahren auszugehen sei. Die Weserstraße sei dabei deutlich älter, in der Vergangenheit habe man im Rahmen von Unterhaltungsarbeiten an verschiedenen Stellen Deckschichten erneut, aber irgendwann sei ein Ausbau unumgänglich gewesen.
Herr Dr. Bücker bedankt sich bei Frau Reichl und bittet Herrn Hense die genaue Absicht des Antrages zu erläutern.
Herr Hense teilt seine Enttäuschung darüber mit, dass der vorher gegangen Ortstermin nicht genutzt wurde seitens der Verwaltung offene Fragen an die anwesenden Anwohner*innen zu stellen. Er berichtet, dass die Anwohner*innen eine Erklärung wünschen, aus der deutlich wird, inwieweit die Anwohnerschaft nicht nur die Kosten i.H. von 13.000,- Euro für die vier erneuerten Laternenmasten im ausgebauten Straßenbereich übernehmen sollen, sondern auch die Kosten für die sieben Laternen, für die kein Bezirksvertretungs- oder Ratsbeschluss vorliegen würde und es hierzu vorab auch keine Information gab. Herr Hense erklärt, dass die Anwohnerinnen und Anwohner sich weigern, die Kosten für die zusätzlichen Laternen zu zahlen, da die Erneuerung als nicht notwendig erachtet wird. Des Weiteren kritisiert Herr Hense das Verhalten der Fachverwaltung auf Rückfragen durch die Anwohnerschaft.
Herr Borchert bedankt sich für die Erklärung von Herrn Hense, da ihm ebenfalls die Intention der Anwohnerschaft nicht klar war. Er selbst sei Anwohner im Flussviertel und teile die Auffassung, dass andere Parallelstraßen in einem deutlich schlechteren Zustand seien als die alten Bereiche der Weserstraße.
Herr Borchert kritisiert, dass seitens der Fachverwaltung während des Ortstermines keine Kommunikation stattgefunden habe. Die zuvor geäußerte Erklärung durch die Fachverwaltung trage er mit, jedoch müsse geprüft werden, inwieweit Beschlüsse der Bezirksvertretung und des Rates für die jeweiligen Maßnahmen vorlägen.
Herr Kretschmann fasst den Sachverhalt zusammen und erklärt, dass es nicht akzeptabel sei, dass Maßnahmen wie z. B. der Austausch von Laternen durchgeführt wurden, die nicht notwendig waren.
Herr Römer schließt sich Herrn Kretschmann an und bemängelt, dass nicht ersichtlich wird, weshalb mit der Weserstraße begonnen wurde, während andere Straßen im Umfeld einen deutlich schlechteren Zustand vorweisen.
Frau Reichl erklärt, dass der Wirtschaftsbetrieb Hagen entscheide, welche Straßen erneuert werden müssen. Die Prüfung und Bewertung eines Straßenzustandes übernehmen die dort tätigen Bauingenieure. Frau Reichl weist auf eine positive Änderung im Kommunalen Abgabengesetz hin. Seit 2020 ist die Verwaltung dazu aufgerufen, im Rahmen eines 5- Jahresprogrammes ein sogenanntes Straßen- und Wegekonzept zu erstellen, welches die Kommunikation zwischen Verwaltung und den Bürger*innen fördert. Dieses Konzept ist durch die Bezirksvertretungen genehmigt worden. Die Hagener Bürger*innen können die in den nächsten fünf Jahren geplanten Maßnahmen daraus entnehmen. Bei der Festlegung der betroffenen Straßen spielt das Alter, der allgemeine Zustand sowie der Ober- und Unterbau eine Rolle. Frau Reichl schließt sich der Aussage der Anwohner*innen an und bestätigt, dass es in Hagen noch weitere Straßen gibt, die dringend erneuert werden müssten. Allerdings sei dabei zu berücksichtigen, dass aufgrund der knappen Finanzmittel der Stadtverwaltung die Arbeiten auch tragbar sein müssen. Daher werde anhand einer Prioritätenliste geschaut, in welchen Bereichen dringender Handlungsbedarf besteht. In Bezug auf die Weserstraße weist Frau Reichl darauf hin, dass die Maßnahmen bisher noch nicht abgerechnet wurden und die Anwohner*innen grundsätzlich die Möglichkeit des Rechtsbehelfs hätten, sobald der Bescheid zugestellt wurde. Ebenfalls besteht nach der erfolgten Abrechnung die Möglichkeit der Akteneinsicht.
Herr Römer erkundigt sich, ob es richtig sei, dass in der Weserstraße teilweise Laternen erneuert wurden, die aber nicht den Anwohnern in Rechnung gestellt werden. Sollte dies der Fall sein, könne möglicherweise ein Anfechtungsgrund aufgrund von Ungleichbehandlung bestehen.
Frau Reichl erklärt, dass im Rahmen eines Förderprogrammes, u. a. in der Weserstraße, die Leuchtköpfe der Laternen ausgetauscht wurden. Diese Kosten werden der gesamten Anwohnerschaft nicht in Rechnung gestellt, im Gegensatz zu den neu gesetzten Laternen im Bereich des Straßenausbaus. In dem alten Teilstück der Weserstraße seien keine neuen Laternenmasten gesetzt worden, so dass diesbezüglich dort keine entsprechenden Kosten für die Anwohner*innen anfallen werden.
Herr Schinkel berichtet, dass er Eigentümer eines Mittelgrundstückes sei und dadurch für beide angrenzenden Straßen, u. a. für die Weserstraße, Gebühren zahlen müsse. Er weist darauf hin, dass diese doppelte Abrechnung in anderen Kommunen nicht durchgeführt werde. Herr Schinkel erkundigt sich, weshalb Kosten für neue Laternenmasten im alten Straßenbereich den die Straßenbaumaßnahme betroffenen Anwohner*innen in Rechnung gestellt werden.
Herr Hense ergänzt, dass nach Abschluss der Straßenbauarbeiten sieben weitere Laternenmasten in der Weserstraße durch neue Masten ersetzt worden seien, bedauerlicherweise ohne Information an die Anwohner*innen. Herr Hense erkundigt sich, weshalb für diese sieben Laternen keine Kosten in Rechnung gestellt werden. Ebenfalls weist Herr Hense daraufhin, dass in anderen Straßenbereichen am Ischeland die alten Laternenmasten trotz Straßenbaumaßnahmen bestehen blieben und nicht im gleichen Zuge ausgetauscht worden seien.
Frau Reichl bezieht sich auf die Vorlage 0345/2017, die in einer Sitzung der Bezirksvertretung Mitte beschlossen wurde. Der Vorlage seien die einzelnen Maßnahmen zu entnehmen, ebenso zu welchen Anteilen die Anwohner*innen herangezogen werden. Die Beleuchtung sei ebenfalls in der Vorlage mit dem dazugehörigen Kostenaufwand aufgeführt.
Herr Schinkel fragt erneut, weshalb die von der Straßenbaumaßnahme betroffenen Anwohner*innen die Kosten für alle Laternenmasten tragen.
Frau Reichl erklärt, dass lediglich die Kosten für Laternenmasten den betroffenen Anwohner*innen in Rechnung gestellt würde, die im Bereich der Straßenbaumaßnahme angefallen seien. Die anderen Masten im alten Straßenbereich seien nicht ausgetaucht worden, lediglich die Leuchtköpfe seien erneuert worden.
Herr Hense und Herr Schinkel weisen darauf hin, dass nach Fertigstellung der Straßenbaumaßnahme im September 2019 sieben weitere Laternenmasten im alten Straßenbereich vollständig ausgetauscht wurden. Dies sei allerdings keine geplante Maßnahme gewesen. Herr Hense bemängelt die fehlende Kommunikation zwischen der Verwaltung und der Anwohnerschaft.
Herr Borchert bittet den Vorsitzenden abschließen zusammen zu fassen, welche Möglichkeiten der Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung in diesem Fall habe. Man befände sich hauptsächlich im zivilrechtlichen Bereich bei der bestehenden Problematik zwischen Anwohner*innen und Verwaltung.
Herr Dr. Bücker erklärt, dass u. a. die Möglichkeit für die Anwohner*innen bestehen würde, nach erfolgter Abrechnung, den Rechtsweg zu beschreiten. Der Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung kann die Angelegenheit zwar an ein anderes Gremium überweisen, hier würde man aber zu einem gleichen bzw. ähnlichen Ergebnis kommen.
Frau Kramer erklärt, dass es sich um einem laufenden Verwaltungsvorgang handelt. Eine Möglichkeit sehe sie darin, zumindest bezüglich der Beleuchtung und der Gehwegbreiten einen Prüfungsauftrag an die Verwaltung zu erteilen, um diesbezüglich mehr Transparenz für die Anwohnerschaft zu erzielen.
Herr Dr. Bücker schließt sich Frau Kramer an und weist auf die Möglichkeit der Beschreitung des Rechtsweges und eines Prüfungsauftrages an die Verwaltung bzgl. der Problematik hin.
Herr Borchert schlägt vor, durch die Verwaltung prüfen zu lassen, welche Laternen ausgetauscht wurden und welche Kosten zu erwarten sind.
Frau Reichl erläutert, dass sie nur über die innerhalb der Straßenbaumaßnahmen erneuerten Laternenmasten informiert worden sei. Frau Reichl sagt zu, weitere Informationen einzuholen. Bezüglich der Gehwegbreite von 0,75 m hätte sie die Gesetzestexte dabei, diese könne Herr Hense sich gerne bei Bedarf anschauen.
Herr Hense bedauert die neue Gehwegbreite, welche sich zwar im gesetzlichen Rahmen bewegen würde, allerdings eine deutlichere Verschlechterung zum vorherigen Zustand sei.
Herr Hense bedankt sich für die Möglichkeit, im Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung vorzusprechen.
Herr Dr. Bücker formuliert einen Beschlussvorschlag und bittet um Abstimmung.
Beschluss:
Der Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung beauftragt die Verwaltung zu überprüfen,
- ob sämtliche Beleuchtungsmasten in der Weserstraße ausgetauscht worden sind oder nur das Teilstück der Weserstraße von Randweg bis Einmündung Fußweg (Haus-Nr. 12) mit neuen Beleuchtungsmasten versehen wurde.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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