14.11.2022 - 2.1 Verwendung der Mittel aus der Billigkeitsrichtl...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.1
- Zusätze:
- Kurzfristige Bereitstellung zusätzlicher Mittel für den Haushalt
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Mo., 14.11.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Christine Kuhlmann
Wortprotokoll
Herr Arlt teilt zur als Tischvorlage ausgelegten Vorlage mit, dass man diese zur Sondersitzung vorgelegt habe, um ein Versäumnis nachzuholen.
Man habe sich erst in der Vorwoche dazu verständigt, wie man mit der Billigkeitsrichtlinie 2 umgehen wolle.
Frau Kuhlmann fasst den Inhalt der Vorlage zusammen. Photovoltaikanlagen auf städtischen Dächern seien auch angedacht gewesen, ließen sich nach Auskunft des zuständigen Fachbereiches aber wohl nicht umsetzen.
Herr Reh schlägt als Maßnahme die Begrünung von Dächern vor.
Frau Kuhlmann erläutert, dass Dachbegrünungen keine Maßnahmen des Klimaschutzes, sondern der Klimaanpassung seien. Diese seien nicht über die Billigkeitsrichtlinie förderfähig.
Herr Borchert fragt, ob mobile Bäume von den Förderrichtlinien gedeckt seien.
Frau Kuhlmann teilt dazu mit, dass sie dies beim Fördermittelgeber nachfragen werde.
[Anmerkung der Verwaltung: Nach Auskunft des Fördermittelgebers sind mobile Bäume nicht über die Billigkeitsrichtlinie zu finanzieren, da sie einen zu geringen und nicht quantifizierbaren Beitrag zum Klimaschutz leisten.]
