14.12.2006 - 5.50 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung; D...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Bezirksvorsteher Glaeser dankt Herrn Oberbürgermeister Demnitz, dass dieser dem Dringlichkeitsantrag entsprochen habe, merkt aber an, dass ein Dringlichkeitsantrag nicht notwendig gewesen wäre, wenn der Vorstand der Werbegemeinschaft nicht versäumt hätte, den verkaufsoffenen Sonntag rechtzeitig anzumelden. Herr Bezirksvorsteher Glaeser geht davon aus, dass Herr Oberbürgermeister Demnitz die Werbegemeinschaft darüber informiert habe, dass es sich in dieser Angelegenheit lediglich um eine Ausnahme gehandelt habe und zukünftig das übliche Verfahren einzuhalten ist.

 

Herr Oberbürgermeister Demnitz bestätigt die Aussage von Herrn Bezirksvorsteher Glaeser und bittet gleichzeitig um Verständnis, dass der neu gewählte Vorstand der Werbegemeinschaft sich erst einmal in bestimmte Verfahrens- und Vorgehensweisen einarbeiten müsse.

 

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Beschluss:

 

Der im Wege der äußersten Dringlichkeit am 06.12.2006 gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW gefasste Beschluss über den Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Regelung besonderer Öffnungszeiten am Sonntag dem 17.12.2006 im Stadtteil Hagen Mitte, der als Anlage Gegenstand der Vorlage ist, wird genehmigt.

 

Die Vorlage wird zum 15.12.2006 realisiert.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

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