14.12.2006 - 5.35 Reintegration von Obdachlosen durch die Arbeite...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.35
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 14.12.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Röspel stimmt dem
Punkt eins des Beschlussvorschlages der Verwaltung zu, weil dieser sich
inhaltlich mit den Ergebnissen der Lenkungskommission decke. Hinsichtlich der
Punkte zwei und drei beantragt Herr Röspel, diese erneut im
Sozialausschuss vorzuberaten, weil noch Klärungsbedarf bestehe.
Frau Machatschek stimmt
dem Antrag von Herrn Röspel mit der entsprechenden Vorgehensweise zu.
Herr Oberbürgermeister Demnitz lässt über den Antrag von Herrn Röspel abstimmen.
Hinweis des Schriftführers: Herr Grzeschista
erklärt sich gemäß der §§ 31,43 GO NRW i.V. mit § 11 der Geschäftsordnung des
Rates für befangen und hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
Beschluss:
1. Übergangsweise wird der städtische Zuschuss an die Arbeiterwohlfahrt Hagen/Märkischer Kreis bis zum 30.06.2007 in Höhe von 31.500 € weitergezahlt. Bis zu diesem Termin sollen sich AWO und Stadt in Gesprächen mit der Wohnungswirtschaft um eine Co-Finanzierung bemühen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen
2. Bei der Zentrale Beratungsstelle für Wohnraumsicherung und Wohnungsnotfälle wird, sofern sich die Wohnungswirtschaft an der Finanzierung beteiligt, ab 01.07.2007 jährlich ein Betrag von 50.000 € (2007: 25.000 €) bereitgestellt, um weiter Reintegrationshilfen bei der AWO im Einzelfall in Auftrag geben zu können. Der Beitrag der Wohnungswirtschaft wird bis zu einer Obergrenze von 66,6 % auf diesen Ansatz angerechnet.
3. Sofern das Angebot der Reintegrationshilfen durch die Zentrale Fachstelle weiter in Anspruch genommen werden kann, werden zum Jahresende 2007 zur Kompensation des städtischen Anteils drei weitere als Notunterkünfte genutzte Häuser abgemietet. Die jährliche Kostenersparnis beträgt ca. 55.000 €.
Die
Punkte zwei und drei werden zur weiteren Vorberatung am 08. Februar 2007 an den
Sozialausschuss überwiesen.
