16.11.2023 - 3 Entlassmanagement - Vortrag Frau Gährken (Katho...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Sitzung:
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Sitzung des Seniorenbeirates
- Gremium:
- Seniorenbeirat
- Datum:
- Do., 16.11.2023
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
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Frau Sauerwein ruft den Tagesordnungspunkt auf und bittet Frau Gährken um Ihren Vortrag.
Frau Gährken stellt sich kurz als Teamleitung des Katholischen Krankenhauses im Bereich Entlassmanagement, das seit 01.10.2017 gesetzlich geregelt worden sei, vor. Anhand beigefügter Präsentation stellt sie ihre Arbeit und die Vorgehensweise, auch anhand eines Beispieles, bei Patienten in sozialen Notlagen vor.
Herr Böcker stellt bezugnehmend fest, dass Mitarbeiter in Krankenhäusern oft nicht genügend in diesem Bereich geschult seien und somit Irritationen bei der Mitgabe von Medikamten und auch bei den Entlassungsberichten aufkämen. Man habe es sich auch bei der LSV zur Aufgabe gemacht hier etwas zu bewegen. Patienten ohne Angehörige, die sich kümmern, seien in solchen Fällen deutlich benachteiligt. Es gäbe jedoch gesetzliche Regelungen, die die Mitgabe von Medikamenten nach Krankenhausaufenthalt regeln und dies sei nicht nur für zwei oder drei Werktage. Man könne nicht verlangen, dass Patienten sofort nach Entlassung einen Hausarzt aufsuchen oder ggf. einen Vertretungsarzt, auch wenn Feiertage dazwischen lägen käme es zu Problemen in der Behandlung.
Frau Gährken stimmt insofern zu, dass bei der Medikamentenmitgabe oft Uneinigkeit herrsche. Gerade in der Kommunikation zwischen Verwaltungsmitarbeitern und Medizinern komme es zu Schwierigkeiten, dies auch wegen der Personalfluktuation. Grundsätzlich könne man jedoch festhalten, dass die kleinste Packungsgröße (N1) für eine Woche zur Entlassung mitgegeben werden könne. In der Geriatrie, so kann Frau Gährken bestätigen, werden die Kurzentlassbriefe bei Entlassungen mitgegeben.
Herr Kreuser erfragt, ob auch Termine bei Psychologen und Psychiatern vereinbart würden, da es bekannt sei, dass Termine dort schwer zu bekommen seien.
Frau Gährken kann hierzu leider keine Antwort geben, denn es seien die Kolleginnen und Kollegen im Sozialdienst Psychiatrie hierfür zuständig.
Frau Sauerwein erfragt, ob es bei der Unterbringung in der Kurzzeitpflege (KZP) nach Entlassung tatsächlich so viele Schwierigkeiten gäbe, wie man oft hören würde.
Frau Gährken bestätigt dies und führt aus, dass so lange Häuser wie z. B. Martha-Müller oder mehrere Stationen auf dem Mops durch fehlendes Personal geschlossen seien, sich die Lage keineswegs entspanne. Gerade zu den NRW-Ferien sei es besonders schwierig eine Unterbringung zu finden.
Frau Sauerwein stellt eine äußerst angespannte Lage fest und hofft, dass die zwei neuen KZP in Hagen Nord und Hohenlimburg eine Entspannung der Lage bringen.
Frau Gährken führt aus, dass es grundsätzlich positiv zu bewerten sei, jedoch müssen diese auch mit Personal betrieben werden.
Herr Sondermeyer stellt enttäuscht fest, dass sobald ein pflegedürftiger Mensch in ein Krankenhaus käme, von dort massiv versucht werde, diesen nach Entlassung in einer Pflegeeinrichtung des eigenen Trägers unterzubringen.
Frau Gährken führt dazu aus, dass grundsätzlich der Wunsch und Wille des Patienten zu beachten sei und es gelte diesen umzusetzen, auch wenn man anderer Meinung sei. Sollte es hierbei zu Diskussionen kommen, habe man immer die Möglichkeit die nächst höhere Instanz, wie z. B. Pflegedienstleitung, Chefarzt, Oberarzt oder Klinikleitung, einzuschalten.
Frau Sauerwein erfragt, ob die Sozialdienste der verschiedenen Krankenhäuser untereinander kooperieren.
Frau Gährken merkt an, es habe vor Corona einen Arbeitskreis gegeben, dieser soll nun auch wieder aufgenommen werden.
Frau Sauerwein hält dies für sinnvoll. Der Vortrag werde dem Protokoll beigefügt. Hervorzuheben seien die wichtigen Informationen zum Rechtsanspruch auf Medikamentenmitgabe und einen Kurzentlassbrief. Frau Sauerwein bedankt sich für den sehr informativen Vortrag.
