09.11.2006 - 5.4 Resolution zum Antrag des VIKZ auf Erteilung ei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Dr. Schmidt berichtet über die Rechtslage in dieser Thematik. Die Landesjugendämter haben den von der VIKZ vorliegenden Antrag auf Erteilung einer Betriebserlaubnis für eine Ausbildungsstätte für Theologen zu genehmigen. Beide Landesjugendämter tendieren dazu, diesen Antrag nicht zu genehmigen. Eine Weisung des zuständigen Landesministeriums würde derzeit nicht vorliegen. Das Landesjugendamt wäre über die Stellungnahme der Stadt Hagen sehr erfreut gewesen.

 

Herr Strüwer ergänzt, dass sich der Landesjugendhilfeausschuss einstimmig der Intension der Stadt Hagen angeschlossen habe. Das Landesjugendamt habe öffentlich bestätigt, dass es keine Betriebserlaubnis erteilen wird.

 

Frau Kramps fügt zur Verdeutlichung hinzu, dass das Landesministerium entgegen aller Argumente eine Anweisung zur Erteilung der Betriebserlaubnis veranlassen kann.

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Beschluss:

 

Der Rat schließt sich der Resolution des Jugendhilfeausschusses an.

 

Stellungnahme des Jugendhilfeausschusses der Stadt Hagen zur geplanten Ausbildungsstätte für muslimische Theologen in Hagen zwecks Weiterleitung an das Landesjugendamt Westfalen-Lippe sowie an die Landesregierung NRW

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Hagen nimmt das vorgelegte Konzept bezüglich der Erteilung einer Betriebserlaubnis für die Ausbildungsstätte für muslimische Theologen in Hagen zur Kenntnis.

 

Erhebliche Bedenken gegen eine Betriebserlaubnis bestehen, weil im pädagogischen Unterrichtskonzept unabdingbare Elemente der gesellschaftlichen und sprachlichen Integration nicht erkennbar sind. Dies aber ist für die Entwicklung Minderjähriger unerlässlich.

 

Insbesondere ist

 

-         die Betreuung der Minderjährigen durch eine sozialpädagogische Teilzeitkraft mit Sitz in Köln nicht ausreichend.

 

-         das Konzept nicht konkret in der Ausgestaltung der gesellschaftlichen Integration im für die Jugendlichen neuen Hagener Lebensumfeld.

 

-         der Dialog mit anderen Lebensgemeinschaften im Rahmen der Ausbildung unzureichend und ohne Kontinuität eingeplant.

 

-         der Anteil der deutschen Sprache während der Unterrichts- und Tagesabläufe völlig unzureichend.

 

-         die Teilnahme der minderjährigen Auszubildenden am Berufsschulunterricht unverzichtbar.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen