09.11.2006 - 5.18 Programm zur Sanierung der städtischen Gebäude
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.18
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 09.11.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte
- Bearbeitung:
- Holger Klinkmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Marscheider fragt nach, ob die Möglichkeit bestehe, die
weiteren benötigten 40 Millionen Euro über ein PPP-Modell abzuwickeln.
Herr Grothe bezeichnet die gesamte Maßnahme als ein so genanntes internes
PPP-Modell. Die von Herrn Marscheider angesprochenen 40 Millionen Euro
sind darin nicht enthalten. Es stelle sich die Frage, wie es der Verwaltung
gelingen werde, unter Berücksichtigung der Lebensdauer der Gebäude, mit dem
Etat von 50 Millionen Euro auszukommen.
Herr Riechel erinnert an seine Aussage im Haupt- und Finanzausschuss, dass in der
anhängenden Liste wesentliche Informationen, wie die Wertermittlung der Gebäude
fehlen würden. Darüber hinaus fehlen Zustandsbeschreibungen und das Alter der Gebäude
hinsichtlich eventueller Renovierungsmaßnahmen.
Herr Jochen Weber bezieht sich auf die Beratungen im
Betriebsausschuss der Gebäudewirtschaft Hagen und des Haupt- und
Finanzausschusses und macht darauf aufmerksam, dass die Wertigkeit von
Immobilien seitens der Verwaltung und nicht durch die Politik festgestellt werden
müsse.
Herr Oberbürgermeister Demnitz sichert zu, die Liste entsprechend zu ergänzen.
Beschluss:
1. Der Rat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, zunächst ein
erstes Sanierungspaket nach dem in der Begründung beschriebenen Modell B mit
einem Volumen von bis zu 15 Mio. € zusammenzustellen, in dem die
dringlichsten Maßnahmen enthalten sind, bei denen zweifelsfrei feststeht, dass
diese Gebäude auch in 10 bis 15 Jahren noch entsprechend ihrer derzeitigen
Zweckbestimmung benötigt werden. Diese Maßnahmen werden im Haushaltsjahr 2007
aus der “normalen” Jahresrate für Instandsetzungsmaßnahmen von
5 Mio. € und einer zusätzlichen Entnahme aus der Allgemeinen
Rücklage in Höhe von 10 Mio. € finanziert.
3.
In einem zweiten Schritt ist zu prüfen, ob die
restlichen betroffenen Gebäude langfristig für städtische Zwecke benötigt
werden. Hiernach sind die Maßnahmen nach Dringlichkeit zu ordnen, wobei
Maßnahmen aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht, der Gefahrenabwehr und des
Brandschutzes Priorität genießen. Bis zum Sommer 2007 ist hieraus ein zweites
Maßnahmenpaket mit einem Volumen von bis zu 40 Mio. € für das
Haushaltsjahr 2008 ff zu entwickeln und den politischen Gremien der Stadt
vorzulegen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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41,9 kB
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