09.11.2006 - 5.20 (a) Bebauungsplanverfahren Nr. 7/06 (584) - Ti...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.20
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 09.11.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Oberbürgermeister Demnitz informiert über die Beschlussfassung der
vorberatenden Gremien und verweist auf den ergänzenden Beschlussvorschlag der
SPD-Fraktion, der als Anlage 17
Gegenstand der Niederschrift ist.
Frau Priester-Büdenbender bezieht sich auf den Beschluss des
Umweltausschusses und merkt an, dass dieser in der bestehenden Form so nicht
gefasst wurde. Der Satz „ Es soll keine Einengung des Potentials der
Gewerbeflächen erfolgen“ sei nicht beschlossen worden.
Herr Erlmann erklärt, dass der von Frau Priester-Büdenbender genannte Satz möglicherweise
falsch interpretiert werden kann. Richtig ist, dass sich in dem Planungsbereich
Gewerbeflächen befinden, die zum Teil im privaten Besitz sind oder bereits verkauft
wurden. Diese sollen bei einer Realisierung dieser Maßnahme keinen Nachteil erleiden.
Die Betriebe dort sollen nicht möglichen Restriktionen unterworfen werden.
Herr Oberbürgermeister Demnitz stellt klar, dass eine offizielle Änderung des Beschlussvorschlages
erforderlich ist.
Herr Wölm teilt mit, dass die angesprochene Privatfläche nicht im neu
aufzustellenden Bebauungsplan liege. Die sonstigen Gewerbebetriebe im
dargestellten Bebauungsplan haben ihre Gewerbeflächen von der Stadt Hagen
angemietet.
Frau Priester-Büdenbender beantragt, den Beschluss des Umweltausschuss
dahingehend zu ändern, dass der Satz „Es soll keine Einengung des
Potentials der Gewerbeflächen erfolgen“ ersatzlos gestrichen wird.
Herr Ludwig beantragt, folgende Ergänzung zum Beschlussvorschlag der SPD-Fraktion
mit aufzunehmen: „Die Nutzung des Geländes an dieser Stelle für ein
Tierheim wird
oberste Priorität eingeräumt.“
Herr Schulz spricht sich aufgrund der finanziellen Belastung gegen den Beschlussvorschlag
der SPD-Fraktion aus.
Herr Thielmann schlägt vor, über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen zu
lassen. Weitere Änderungen könnten im nächsten Verfahrensschritt erfolgen.
Herr Grothe bittet darum, dass heute ein Aufstellungsbeschluss gefasst werde. Die inhaltliche
Diskussion erfolge in nächsten Schritt bei dem Aufstellungsentwurf. Dabei
könnten alle Anregungen mit berücksichtigt werden. Eine Ausbauplanung bis zum
Februar 2007 könne aus zeitlichen Gründen nicht erfolgen.
Frau Kramps macht den Vorschlag, die Planungen parallel durchzuführen.
Frau Kuschel-Eisermann beantragt getrennte Abstimmung zu den einzelnen
Punkten.
Herr Oberbürgermeister Demnitz unterbricht die Sitzung zur Ausarbeitung eines Beschlussvorschlages
von 17.45 Uhr bis 18.00 Uhr.
Herr Jochen Weber schlägt vor, zunächst über den
Beschlussvorschlag der Verwaltung und danach über den ergänzenden
Beschlussvorschlag der SPD-Fraktion abstimmen zu lassen. Zusätzlich soll über
die von Herrn Ludwig vorgeschlagene Ergänzung abgestimmt werden. Die Abstimmungen
sollen getrennt erfolgen.
Herr Oberbürgermeister Demnitz lässt über die von Herrn Jochen Weber
gemachten Vorschläge getrennt abstimmen.
Herr Jochen Weber stimmt der Bitte von Herrn Grothe zu, das
Wort „Ausbauplanung“ im Beschlussvorschlag der SPD-Fraktion durch
das Wort „Erste Ausbauplanung“ zu ersetzen.
Hinweis des Schriftführers: Herr Schenten erklärt
sich gemäß §§ 31,43 GO NRW i.V. mit § 11 der GeschO des Rates für befangen und
hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
Beschluss:
zu a:
Der Rat der Stadt beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 7/06 (584) – Tierheim Hasselstraße – gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.
zu b:
Der Rat der Stadt beschließt die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 4/94 (470) Hasselstraße / Rauen Oege und die Aufhebung des zugrundeliegenden Ratsbeschlusses vom 23.02.1995.
zu c:
Der Rat der Stadt beschließt für den im Lageplan aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich die Einleitung der FNP-Änderung Nr. 86 Tierheim Hasselstraße – gemäß § 1 Abs. 8 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.
zu d:
Der Rat der Stadt beschließt die Einstellung der FNP-Änderung Nr. 37 und die Aufhebung des zugrundeliegenden Ratsbeschlusses vom 28.04.84.
Geltungsbereich des Bebauungsplanes:
Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 7/06 (583) –Tierheim Hasselstraße – liegt im Ortsteil Eilpe südlich der B54 – Volmetalstraße -, östlich angrenzend an die Volme und nördlich der Bahntrasse.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Geltungsbereich des FNP-Teiländerungsverfahrens:
Der Geltungsbereich des FNP-Teiländerungsverfahrens ist durch Signatur im
Plan eindeutig definiert. Das Plangebiet liegt in Eilpe und beinhaltet den
Bereich zwischen Volmetalstraße im Norden, Volme im Westen, Bahnlinie im Süden
und Hasselstraße im Osten.
In dem im Sitzungssaal
ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig
dargestellt. Dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses
Nächster Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt ist nach Erarbeitung der
Planungsgrundlagen, abschließender Festlegung des Platzbedarfes des Tierheims
und Erstellung der erforderlichen Gutachten die öffentliche Auslegung im Herbst
2007 vorgesehen.
Abstimmungsergebnis: Mit
Mehrheit beschlossen
Die
Verwaltung wird beauftragt, für den Neubau eines Tierheims an der Hasselstraße
eine erste Stufe der Ausbauplanung mit Raumprogramm und Finanzierungsvorschlag
zu erarbeiten und den zuständigen Gremien im Februar 2007 vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit beschlossen
Der
Nutzung des Gebäudes an dieser Stelle für ein Tierheim wird oberste Priorität
eingeräumt.
Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit beschlossen
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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62,8 kB
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