07.12.2023 - 3.1 Unterrichtsausfall an Hagener Schulen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Schulausschusses
- Gremium:
- Schulausschuss
- Datum:
- Do., 07.12.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:01
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- FB40 - Schule
- Bearbeitung:
- Meinolf Grüne
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Frau Pfefferer führt in die Thematik ein und bittet um Beantwortung der gestellten Fragen.
Frau Pott erklärt, dass die Verwaltung der Stadt Hagen keinen direkten Zugriff auf die gewünschten Daten habe.
Frau Speckmann erläutert, dass Statistiken zum Unterrichtsausfall an Grund-, Haupt- und Förderschulen bereits wieder geführt würden. Es handele sich hierbei jedoch um eine innerschulische Angelegenheit, deshalb könne sie an die Politik keine Auskünfte erteilen. Betroffene Eltern hätten die Möglichkeit, sich für die jeweilige Schule an das Schulamt zu wenden, um Informationen zum Unterrichtsausfall einzuholen. Sie rege an, die Anfrage bezüglich der weiterführenden und Förderschulen direkt an die Bezirksregierung zu richten.
Frau Pott bestätigt die Angaben von Frau Speckmann und ergänzt, dass die Obere Schulaufsichtsbehörde eine Zurverfügungstellung der gewünschten Daten zu ge-gebener Zeit in Aussicht gestellt habe.
Frau Pfefferer hält die Aussagen für sehr ernüchternd.
Herr König ist ebenso nicht zufrieden mit den gegebenen Antworten. Er schlägt vor, die Anfrage auf Landesebene klären zu lassen.
Frau Pfefferer begrüßt den Vorschlag des Herrn König.
Frau Graf möchte wissen, ob Eltern lediglich für die eigene betroffene Schule Nach-fragen stellen dürfen oder ob die Stadtschulpflegschaft berechtigt sei, eine Anfrage zur gesamtstädtischen Situation zu stellen.
Frau Speckmann bestätigt, dass Eltern lediglich für die eigene betroffene Schule Informationen erhielten. Es müsse jeder Fall einzeln betrachtet und differenziert werden, zum Beispiel bei Unterrichtsausfällen, die durch Corona-Fälle hervorgerufen würden.
Frau Pfefferer stellt die Frage in den Raum, wie bei der Thematik Abhilfe geschaffen werden könne, wenn der tatsächliche Unterrichtsausfall nicht bekannt gegeben werde. Diese Frage solle ihrer Ansicht nach von der Oberen Schulaufsichtsbehörde beantwortet werden.
Frau Graf ist der Ansicht, dass die Stadtschulpflegschaft als Verband der Eltern durchaus berechtigt sei, Auskünfte zum Unterrichtsausfall zu bekommen.
Frau Speckmann wiederholt, dass es sich um innerschulische Angelegenheiten handele. Betroffene Eltern bekämen bei Interesse sofort einen Termin, die Nachfrage sei in der Vergangenheit jedoch als sehr gering einzustufen.
Frau Pfefferer hält die bisherigen Ausführungen der Verwaltung für unbefriedigend und unterstützt den Vorschlag des Herrn König, die Anfrage auf Landesebene klären zu lassen.
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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92,5 kB
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